Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung 2018 wurde viel lamentiert, vor allem über die unterschiedlichen Auslegungen durch die Aufsichtsbehörden der Länder. Mit der gesetzlichen Verankerung der Datenschutzkonferenz soll nun ein Weg eingeschlagen werden, zu einer einheitlicheren Anwendung des Datenschutzrechts zu kommen. Das begrüßen wir als Linke.
(Beifall bei der Linken – Manuel Höferlin [FDP]: Sehr gut!)
Das war es dann aber auch schon mit dem Lob aus unseren Reihen.
(Manuel Höferlin [FDP]: Das reicht uns schon! Mehr als nichts! Wir haben mit nichts gerechnet!)
Wir warten immer noch auf die Vorhaben zur Stärkung des Datenschutzes, die im Koalitionsvertrag angekündigt wurden. Es fehlt weiterhin an der notwendigen Revision der Datenhaltung bei den Polizeibehörden mit ihren Hunderten von Dateien und Datenbanken.
In seinen Tätigkeitsberichten musste Ulrich Kelber als Bundesdatenschutzbeauftragter immer wieder darauf hinweisen, was bei Polizei und Geheimdiensten noch im Argen liegt. Gerade in der Auseinandersetzung mit dem Bundesinnenministerium hat er immer wieder seine fachliche Expertise und vor allem seine Unabhängigkeit unter Beweis gestellt. Dafür gebührt ihm unser Dank und unser Respekt.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Wir fragen uns schon, ob es genau diese Beharrlichkeit war, die ihn jetzt sein Amt kosten soll. Oder war es der Zwist mit dem Gesundheitsminister um die Patientenakte, weshalb Kelber nun gehen muss, statt für eine weitere Amtszeit gewählt zu werden, was wir begrüßt hätten? Oder war er schlicht das Opfer von Personalmauscheleien innerhalb der Ampel? Falsch bleibt die Entscheidung auf jeden Fall. Und weil Sie hier Krokodilstränen weinen, dass er bald nicht mehr da ist: Sie hätten doch die Gelegenheit gehabt, ihn zu behalten.
(Beifall bei der Linken)
Meine Damen und Herren, wie wenig diese Bundesregierung vom Datenschutz letztlich hält, zeigte auch Justizminister Buschmann überdeutlich. Wie soll man es sonst auffassen, wenn Herr Buschmann vor der für morgen geplanten Wahl der neuen Bundesdatenschutzbeauftragten das vergiftete Lob über X, ehemals Twitter, schickt, künftig fände ein ermöglichender Datenschutz statt? Was soll denn das sein? Da steckt doch der faule Kompromiss schon in der Formulierung. Wir als Linke hoffen sehr, dass die designierte Nachfolgerin, Frau Specht-Riemenschneider, die Äußerungen von Marco Buschmann als Ansporn versteht, ihr Amt mindestens so kritisch und vor allem unabhängig auszuüben, wie es Ulrich Kelber bis dato tat.
Ja, letzter Satz. – Wir brauchen überzeugte und versierte Datenschützerinnen und Datenschützer statt Erfüllungsgehilfen für Regierungen und Datenbankenkraken.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der Linken)