Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines steht fest: Die Zukunft gehört zweifelsfrei den erneuerbaren Energien, auch hinsichtlich der Wärmeversorgung. Insofern begrüße ich grundsätzlich das Anliegen des Gesetzentwurfes. Aber ich sehe auch erhebliche Leerstellen.
Auf der Homepage des Bundesbauministeriums heißt es – ich zitiere –: Mit dem Wärmeplanungsgesetz „lassen sich langfristig die notwendigen personellen und technischen Kapazitäten aufbauen, um bis zum Jahr 2045 eine kosteneffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung sicherzustellen“. Aber genau das ist nicht der Fall. Denn die Förderung – die bereits bestehende wie auch die geplante – umfasst nur den Zeitraum bis zum Abschluss der Pläne, nicht aber die Zeit ihrer Umsetzung. Es ist aber doch die Umsetzung der Wärmewende und nicht lediglich ihre Planung, auf die es ankommt.
Der Arbeitskreis Kommunaler Klimaschutz schreibt dazu – ich zitiere –:
"„In jeder Kommune muss es eine verantwortliche Person oder noch besser eine Anlaufstelle geben, die die Koordination der kommunalen Wärmeplanung übernimmt. … Die kommunale Wärmeplanung ist ein wiederkehrender Prozess, der Jahre oder Jahrzehnte dauert. Diese Aufgabe ist nicht nebenbei zu bewältigen, daher sollten möglichst unbefristete Stellen eingerichtet werden.“"
(Beifall bei der LINKEN)
Das unterstreiche ich ausdrücklich.
Als Linke schlagen wir deshalb vor, in allen Kommunen Beauftragte einzusetzen, die gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verbänden Wärmepläne entwickeln und umsetzen.
(Daniel Föst [FDP]: Das nennt sich Bürgermeister!)
Das werden wir in die parlamentarische Beratung einbringen.
Ein weiterer Aspekt, der im Gesetzentwurf unzureichend berücksichtigt wird, ist die Kostenverteilung der Wärmewende. So richtig es ist, klimafreundlich erzeugter Nah- und Fernwärme zukünftig einen zentralen Platz in der Wärmeversorgung einzuräumen, so richtig und notwendig ist es, gleichzeitig die damit einhergehende Frage zu beantworten, wer das Ganze bezahlt. Ich erwarte von der Ampel, im Gesetz klar festzulegen, dass der Ausbau von Wärmenetzen nicht zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern geht. Bereits der Begriff „kommunale Wärmeplanung“ verweist auf den gemeinschaftlichen Charakter des Vorhabens. In diesem Sinne halten wir es für sachgerecht, wenn Nah- und Fernwärmenetze auch in öffentlicher Hand betrieben und verwaltet werden. Wenn wir das dann noch mit einem Gewinnverbot koppeln, wie das etwa in Dänemark in der Wärmeversorgung der Fall ist, dann würden wir die Wärmeversorgung nicht nur auf eine klimafreundliche, sondern zugleich auch auf eine demokratiefreundliche Grundlage stellen.
Vielen Dank. – Ich freue mich auf die Beratungen.
(Beifall bei der LINKEN)