Rede von Kathrin Vogler, MdB (DIE LINKE) im Deutschen Bundestag am 25.09.2015 zur Beratung des Antrags "Psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen verbessern", BT-Drs. 18/6067
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste oben auf der Tribüne!
Gestern hat die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder eine Vereinbarung zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge getroffen. Wir als Linke begrüßen sehr, dass sie eingeführt wird. Dazu haben wir ja hier im Haus schon vor drei Monaten einen Antrag eingebracht. Leider kommt sie zu spät und vor allem nicht überall. Denn es gibt gerade in der Union noch Leute, denen sogar das zu viel ist. Ich zitiere:
Hätte jeder Asylbewerber Anspruch auf eine solche Karte, würde dies eine fatale Sogwirkung vor allem auf dem Westbalkan haben.
Das meint Georg Nüßlein, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion laut Handelsblatt.
(Max Straubinger (CDU/CSU): Recht hat er!)
Weiter meint er:
Die Gesundheitskarte steht im Ausland für die gute Gesundheitsversorgung in Deutschland. Es besteht mithin die Gefahr, dass Menschen sich nur deswegen nach Deutschland auf den Weg machen.
(Karin Binder (DIE LINKE): So ein Unsinn!)
Da kann man doch nur sagen: Ja, geht es noch? Das ist zynisch, absurd, unsinnig.
(Beifall bei der LINKEN - Emmi Zeulner (CDU/CSU): So ein Schmarrn!)
Die Bundeskanzlerin hat gestern in ihrer Regierungserklärung erstaunlich klar über Fluchtursachen gesprochen. Man konnte in ihren Worten sogar so etwas wie menschliches Mitgefühl für die Flüchtlinge aus Eritrea und Syrien hören. Vielleicht ist ja die Kanzlerin in der Lage, ihren Fraktionskollegen zu erklären, dass diese Menschen, die alles aufgeben, die Haus und Hof verlassen, die ihre Eltern verlassen, die ihr Leben riskieren, um es zu retten, ganz bestimmt nicht nach Deutschland kommen, um sich in Günzburg in einer Arztpraxis anzustellen. Es wäre wirklich zu wünschen, dass der Kanzlerin dies gelingt.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Auch Herr Dr. Nüßlein weiß es besser. In demselben Artikel gibt er zu, dass Asylbewerber und Flüchtlinge auch mit der Karte noch lange nicht vollen Zugang zu unserem Gesundheitssystem haben.
Es ist doch so: Bislang muss ein Flüchtling in unserem Land zunächst ins Rathaus laufen und dort einem Sachbearbeiter oder einer Sachbearbeiterin seine Beschwerden schildern. Dieser Mensch, meistens ohne medizinische Ausbildung, entscheidet dann, ob der Kranke einen Behandlungsschein erhält und zum Arzt gehen darf. Die Kosten für die Behandlung übernimmt dann die Kommune, allerdings nur für akute, lebensbedrohliche und schmerzhafte Erkrankungen sowie für Impfungen und Schwangerschaftsvorsorge.
Stellen wir uns das einmal praktisch vor. Der siebenjährige Achmed A. aus Syrien bekommt am Freitagmittag schlimmes Zahnweh. Leider hat das Sozialamt schon geschlossen. Bis zum Montagmorgen bekommt das Kind also keinen Behandlungsschein. Ein Wochenende mit einem weinenden Kind in einer Flüchtlingsunterkunft ‑ dafür, dass das so bleibt, kämpft die CSU. Na sauber!
(Emmi Zeulner (CDU/CSU): Das stimmt doch nicht!)
Brigitte B. aus Nigeria leidet an Bluthochdruck. Das ist weder schmerzhaft noch akut lebensbedrohlich. Der Beamte hält daher die Ausstellung eines Behandlungsscheins für unnötig. Das Risiko, dass die Frau einen Schlaganfall bekommt, ist ihm nicht bewusst.
Schon aus diesen Beispielen wird deutlich, dass es notwendig ist, dass jeder kranke Mensch unmittelbar zum Arzt gehen kann. Nur Ärztinnen und Ärzte können beurteilen, ob eine Erkrankung behandlungsbedürftig ist. Dafür sind sie ausgebildet. Für die Kommunen ist die Karte angesichts wachsender Flüchtlingszahlen eine Erleichterung. Denn bei mehr Flüchtlingen müssten sie auch mehr Scheine ausstellen. Deswegen unterstützt die Linke alle Bemühungen, die Gesundheitskarte für Flüchtlinge flächendeckend einzuführen.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Wir sagen aber auch: Die Kosten dafür muss der Bund übernehmen,
(Zurufe von der CDU/CSU: Ach!)
und keinesfalls dürfen sie den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Hintertür übergeholfen werden.
(Beifall bei der LINKEN - Ute Bertram (CDU/CSU): Aber das ist doch nicht das Problem der psychotherapeutischen Versorgung!)
Außerdem verlangt die Linke, das Menschenrecht auf Gesundheit auch für Flüchtlinge und Asylbewerber umzusetzen. Denn wenn jemand eine chronische oder psychische Erkrankung hat, dann muss diese ebenso behandelt werden wie ein akuter Schmerz, und zwar unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Alles andere verstößt unserer Auffassung nach gegen die Menschenrechte, gegen die Prinzipien der Humanität und gegen die medizinische Ethik.
Ich freue mich, dass auch die Grünen genau dies in ihrem Antrag fordern, darüber hinaus weitere diskussionswürdige Vorschläge machen, etwa zu Dolmetscherdiensten, zur psychotherapeutischen Versorgung, zur Stärkung der Strukturen in der psychosozialen Betreuung usw. usf., und sich auch mit der Frage der traumatisierten Kinder in Flüchtlingsunterkünften auseinandersetzen.
Ich finde, in den Beratungen über die Anträge, die im Ausschuss anstehen, sollten wir gemeinsam versuchen, die Union wieder auf den Boden der Menschlichkeit und der christlichen Nächstenliebe zurückzuholen. Darauf freue ich mich.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)