Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der ersten Debatte zum Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz habe ich es als „Telemedienüberwachungsgesetz“ bezeichnet; denn es ist ein erneuter Versuch, die Bestandsdatenauskunft gesetzlich zu verankern, nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits zwei solcher Versuche verfassungswidrig fand. Die Linksfraktion wird diesem Gesetz daher nicht zustimmen.
(Beifall bei der LINKEN)
Heute möchte ich meinen Fokus legen auf die Ausbeutung personenbezogener Daten zu Werbezwecken, die der Gesetzentwurf ebenfalls neu regelt; denn darum geht es bei den harmlos klingenden Cookie-Zulassungen. Europäisches Recht verlangt eine gesetzliche Pflicht zur Einwilligung für jeden Einzelfall von Cookie-Datensammelei auf Basis klarer Informationen.
Aber was heißt das in der Praxis? Da gibt es überall ein missbräuchliches Design dieser Einwilligungs-Popups – jeder von uns kennt es –: der „Alle akzeptieren“-Button: groß, in der Mitte, fett, rot, bunt, vorausgewählt, der „Alle ablehnen“-Button: meist gibt es ihn gar nicht, der „Einzeln auswählen“-Button: super unsichtbar und gut versteckt; findet man ihn doch, landet man in einem Labyrinth von Unterseiten und soll unzählige Einzelentscheidungen treffen, was ungefähr so abschreckend ist wie 70 Seiten kleingedruckter AGB. So werden Einwilligungen erschlichen, ertrickst und Nutzer/-innen genötigt.
Das Einwilligungsprinzip fördert aber auch soziale Ungleichheit; denn sehr oft begegnen uns im Netz zwei Optionen: Wer alle Cookies zulässt, darf Angebote kostenlos nutzen. Wer Privatsphäre will, der soll dafür zahlen. – Aber wer will denn eine Gesellschaft, in der Privatsphäre ein Privileg für Wohlhabende ist? Die Linksfraktion will das jedenfalls nicht.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir müssen also endlich klären: Welche Art von Profilbildungen dürfen überhaupt zulässig sein? Die Frage ist relevant; denn ihre Folgen sind weitreichend. Die Ausbeutung personenbezogener Daten zu Werbezwecken ist das zentrale Geschäftsmodell im Internet. Weil personalisierte Werbung dieser Art auch das Geschäftsmodell von Facebook und Co ist, führt das am Ende zur Verbreitung polarisierender Inhalte wie Lauffeuer und vergiftet unsere Gesellschaft. Gegen diese Fehlentwicklung hilft nur ein Verbot der massenhaften Durchleuchtung von Internetnutzerinnen und ‑nutzern für Werbezwecke.
(Beifall bei der LINKEN)
Denn auch mit einer Einwilligung darf nicht alles erlaubt sein, siehe Organhandel.
Die Linksfraktion fordert daher die Bundesregierung auf, sich bei den Trilogverhandlungen in der EU zur E-Privacy-Verordnung für ethische Grenzen bei der Profilbildung einzusetzen.
Im Übrigen bin ich der Meinung: Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen haben nichts im Strafrecht verloren. § 219 a gehört abgeschafft.
(Jan Korte [DIE LINKE]: Das stimmt!)
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)