Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste Lesung zu diesem Gesetzentwurf fand am 7. Juli 2016 statt. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben, da der Tagesordnungspunkt erst zu nächtlicher Stunde aufgerufen worden wäre. Am 28. September 2016 lud der federführende Ausschuss namhafte Experten zu einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf ein. Solche Anhörungen haben das Ziel, die Abgeordneten mittels externen Sachverstands zu beraten und zu unterstützen, damit sie sachgerechte Entscheidungen treffen und eventuell auch noch Änderungen am Gesetzentwurf vornehmen können.
Mit großem Interesse habe ich die schriftlichen Stellungnahmen der Experten gelesen und ihre Antworten auf meine Fragen in der Anhörung verfolgt. Dabei wurde deutlich, dass es eine ganze Reihe von rechtlich fragwürdigen Regelungen in diesem Gesetzentwurf gibt und die Koalition gut daran täte, das Papier noch einmal gründlich zu überarbeiten.
Warum erzähle ich das?
(Günter Baumann [CDU/CSU]: Das ist die Frage!)
Ich erzähle das, Herr Kollege Baumann, weil es bis zu dieser Woche, ein halbes Jahr später, noch immer kein Protokoll von dieser Anhörung im Rechtsausschuss gibt. Das erschwert nicht nur den Abgeordneten die Arbeit unnötig, sondern das ist in meinen Augen auch eine Missachtung der Arbeit der Sachverständigen.
(Beifall bei der LINKEN)
Vielleicht ist das fehlende Anhörungsprotokoll ja ein Grund dafür, dass wir einen so halbherzigen Änderungsantrag der Koalition vorliegen haben, der die zentralen Fragen und Kritikpunkte nicht aufgreift. Nach monatelangem Stillstand soll die Beschlussfassung nun aber im Schweinsgalopp durchgezogen werden.
Erst gestern fanden die abschließenden Beratungen in den Ausschüssen statt – jetzt muss man „vorgestern“ sagen –, ohne dass es dort tiefgehende Debatten gegeben hätte. Die Opposition durfte noch zwei, drei Kritikpunkte anbringen, die von der GroKo wie immer ignoriert wurden, und heute soll der Gesetzentwurf im Plenum durchgewunken werden –
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die GroKo!)
wieder zu nächtlicher Stunde und damit de facto ohne Öffentlichkeit. Das ist nicht nur parlamentarisch schlechter Stil, sondern das wird auch dem wichtigen Anliegen dieses Gesetzentwurfs nicht gerecht.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich halte dieses Prozedere, das man jetzt anscheinend häufiger praktizieren will, für meine Fraktion und auch für mich persönlich für wirklich inakzeptabel.
Nun aber zu einigen inhaltlichen Aspekten:
Nach dem Anti-Doping-Gesetz wird nun auch ein Gesetz gegen Wettbetrug und Manipulation im Sport verabschiedet, indem neue Tatbestände ins Strafrecht eingefügt werden. Schutzgut soll damit zum einen die Integrität des Sports – wir haben es eben gehört – und zum anderen das Vermögen sein. Begründet wird dies mit der herausragenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Sports, der unter anderem auch aus diesen Gründen einen strafrechtlichen Schutz benötige. Bisher sei aus Sicht der Koalition eine strafrechtliche Verfolgung nur unzureichend möglich. Das ist eben auch vorgetragen worden. Nun greift man zu einer neuen Regelung, die auch nicht wirklich überzeugen kann.
Gänzlich neu im Gesetzentwurf – das will ich durchaus sagen – ist der geplante Tatbestand zur Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe, ein Handeln, das bisher noch nie strafrechtlich geregelt worden ist. Danach macht sich strafbar, wer einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt oder als Gegenleistung dafür den Verlauf oder das Ergebnis einer Sportveranstaltung wettbewerbswidrig beeinflusst. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel der Trainer einer Fußballmannschaft dieser aufträgt, ein Spiel bewusst zu verlieren, wenn ein Torwart gegen Entgelt absichtlich Tore zulässt oder wenn ein Schiedsrichter bewusst spielentscheidende Fehlentscheidungen trifft. Hier soll insbesondere die Integrität des Sportes geschützt werden.
Grundsätzlich – das will ich klar sagen – spricht sich selbstverständlich auch die Linke für einen besseren Schutz gegen Sportwettbetrug aus.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich darf darauf verweisen, dass wir schon in unserem Antrag zum Anti-Doping-Gesetz – Drucksache 18/2308 – gefordert hatten, dass der Staat zum Schutz des Sportes und seiner Werte und nicht zuletzt sportlicher Wettbewerbe selbst ein solches Regelwerk schaffen muss.
Angesichts der teilweise exorbitanten Summen, die auf legale oder auch illegale Weise durch den Sport umgesetzt werden, sowie der schweren Schäden, die durch Betrug verursacht werden können, besteht durchaus dringender Handlungsbedarf. Der Sport allein kann dieses Problem nicht lösen. Deshalb brauchen wir neben den sportlichen auch staatliche Sanktionsmechanismen, die sich gegenseitig ergänzen.
Ich habe aber Fragen: Reichen die derzeit geltenden strafrechtlichen Bestimmungen wirklich nicht aus, um Schuldige zu belangen? Warum soll Manipulation nur bei berufssportlichen Wettbewerben als Straftatbestand angewandt werden? Was geschieht zum Beispiel, wenn beim Fußballspielen im Amateurbereich Spiele gekauft werden, die am Ende aber über den Aufstieg in den Profibereich entscheiden? In wie vielen und welchen Sportarten gibt es überhaupt echte Profis? Und ist es nicht so, dass selbst die Spitzenathleten in vielen Sportarten nicht von der Ausübung ihrer Sportart leben können und zusätzliche Unterstützung benötigen? Soll dort dann straffrei manipuliert werden können?
Diese und andere Fragen sind nicht wirklich hinreichend beantwortet. Es bestehen viele Lücken und Graubereiche, beispielsweise hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Amateur- und Berufssport. Deshalb lautet mein Resümee: Nicht alles, was in bester Absicht vorgelegt wird und auf den ersten Blick gut aussieht, ist letztlich wirklich geeignet. Deshalb können wir als Linke dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern werden uns der Stimme enthalten.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)