Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ein Grundbekenntnis vorweg: Wir halten die Buchpreisbindung natürlich für ein unverzichtbares Instrument, um das Kulturgut Buch allen zugänglich zu machen. Im Eingangsbeitrag wurde bereits darauf hingewiesen. Im Wissen um den Wert der Bücher für die Bildung und die Entwicklung eines jeden Menschen und vor allem der Heranwachsenden, also der jungen Menschen, haben wir uns stets dafür eingesetzt, Bücher aus der Logik des Marktradikalismus und der Profitmaximierung herauszuhalten, Schulbücher ganz besonders. Heute diskutieren wir dem Grunde nach eigentlich gar nicht über die Buchpreisbindung, wenn auch formalrechtlich; es besteht ja ein solcher Antrag vonseiten des Bundesrates.
Tatsächlich reden wir aber über ein bildungspolitisches Thema; denn das, was sich aus dieser Entwicklung ergibt, ist höchst problematisch. Es ist schon erwähnt worden: Eigentlich beginnt damit an den Schulen die Abschaffung der Lernmittelfreiheit. An den Universitäten hat sie längst stattgefunden. Weil bereits fünf Bundesländer eine Regelung eingeführt haben, nach der Schüler bzw. Eltern an den Kosten der Schulbücher mit mehr als 50 Prozent beteiligt werden, ist die Sammelrabattklausel gefährdet. Danach ist für Schulbücher, die überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert werden, ein Rabatt von 8 bis 15 Prozent vorgesehen. Dies ist aber wegen der hohen privaten Mitfinanzierung nicht mehr der Fall. Das heißt, wenn man von der bisherigen Summe ausgeht, nichts anderes, als dass in Zukunft weniger Bücher angeschafft werden können.
Deshalb sollen wir jetzt einer Gesetzesänderung zustimmen, die den Preisnachlass für Schulbücher erhält, ungeachtet der Höhe der privaten Mitfinanzierung durch die Eltern bzw. volljährigen Schüler. Wir werden diesem Gesetz zustimmen, weil wir wollen, dass die Eltern in den Genuss dieses Rabatts kommen. Eigentlich fällt uns dieser Kompromiss sehr schwer, weil wir genau wissen, dass damit ein Tor geöffnet wird, was es den betreffenden Kommunen und den Ländern leichter macht, sich von ihrer Verpflichtung, Schulbücher künftig mitzufinanzieren, zu lösen.
Ich habe diese Diskussion auf Landesebene mitgemacht. Auf der anderen Seite gibt es Eltern das wissen wir genau , für die jeder gesparte Euro, auch an dieser Stelle, von entscheidender Bedeutung ist. Ich hatte schon einmal gesagt, dass jedes zweite Kind in Armut aufwächst. Eltern solcher Kinder denken, wenn es um Anschaffungen geht, nicht in erster Linie an Bücher oder Schulbücher. Deswegen halten wir diesen Gesetzentwurf hinsichtlich seiner Auswirkungen auf den Bildungszugang, die soziale Gerechtigkeit und die sozialen Perspektiven, die sich daraus für Kinder ergeben, für höchst problematisch. Ich glaube, Länder wie Bayern machen es sich an dieser Stelle recht einfach. Diese Regelung darf man eigentlich nicht akzeptieren.
(Beifall bei der LINKEN)
In den letzten Jahren wurde uns aufgrund der Ergebnisse der PISA-Studien immer ins Stammbuch geschrieben, dass in der Bundesrepublik Deutschland der soziale Hintergrund und davon abhängig die Bildungschancen der Kinder, ihre soziale Perspektive sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungschancen eine unheilvolle Wirkungskette bilden. Deshalb glaube ich, dass wir uns an dieser Stelle mit dem eigentlichen Problem, das hinter dieser Gesetzesänderung steckt, viel intensiver und offensiver befassen sollten. Selbst wenn die Föderalismusreform in der geplanten Weise durchgeführt wird, sollten wir die Verantwortung der Länder und der Kommunen, soweit sie mit betroffen sind, in der öffentlichen Debatte aufzeigen. Wir sollten versuchen, eine solche Entwicklung zu verhindern. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN)