Steuernachlässe bei großen Erbschaften und Schenkungen im Rahmen der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a Erbschaftssteuergesetz
Auf Großerbschaften und -schenkungen werden im Zuge der sog. Verschonungsbedarfsprüfung Milliardenbeträge an Steuern von den Finanzämtern erlassen (2023 durchschnittlich über 99%), aber diese Zahlen sind sehr intransparent und nicht nach Bundesländer aufgeschlüsselt. Die KA will v.a. die unterschiedlich skandalöse Steuernachlass-Praxis der verschiedenen Landessteuerverwaltungen öffentlich machen und das Volumen der in nächster Zukunft noch zu erwartenden Steuergeschenke anprangern helfen.