Mehr Mitbestimmung der Patientinnen und Patienten
Fast 20 Jahre nach ihrer Einrichtung darf die Patientenvertretung noch immer nicht in den wichtigen Fragen um den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung, Qualitätsvorgaben oder die Praxisverteilung mitbestimmen. Das ist aber notwendig für eine gemeinwohlorientierte Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Wir schlagen als wichtige Schritte vor, dass die Patient:innen das Vorschlagsrecht für den/die Vorsitzende:n und die weiteren Unparteiischen erhalten und die Stabsstelle Patientenvertretung ausgebaut wird.