Sozialisierung von Corona-Wirtschaftshilfen durch Schutzschirmverfahren
Nach Ansicht der Fragestellenden erschienen die Coronahilfen des Bundes während der Pandemie als alternativlos. Inzwischen, so der Verdacht der Fragestellenden, entledigen sich einige Unternehmen dieser Kredite möglicherweise im Zuge von Schutzschirmverfahren. Um ein Schutzschirmverfahren zu beantragen, ist es lediglich notwendig, nachzuweisen, dass binnen 24 Monaten eine Zahlungsunfähigkeit droht. Dies erscheint in Krisenzeiten nicht sonderlich schwer.