Entschließungsantrag zum 29. BAföG-Änderungsgesetz
Mit dem Gesetzentwurf zur 29. Novelle will die Bundesregierung zum dritten Mal in ihrer Amtszeit das BAföG reformieren. Um das BAföG existenzsichernd und krisenfest zu machen, fehlen bisher notwendige Weichen, u. a. die Anpassung der Bedarfssätze an die realen Lebenshaltungskosten und deren Dynamisierung, eine Gestaltung als rückzahlungsfreier Vollzuschuss sowie die Umwandlung der Wohnpauschale in einen Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung.