Umgang mit Stellungnahmen von Verbänden und Ländern bei Rechtsetzungsverfahren im Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, dass die Beteiligungsfrist über die Einholung von Stellungnahmen von Verbänden und Ländern bei Rechtsetzungs-verfahren grundsätzlich nicht kürzer als vier Wochen sein soll (siehe Antwort der Bundesregierung vom 9. November 2021, SF 11/019). Wir möchten Informationen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) darüber erfragen, wie dies in der Praxis umgesetzt wird