Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Grundrente - Zeiten
Durch die Änderung werden bei der Wartezeit („Grundrentenzeiten“) auch Zeiten freiwilliger Beiträge, des Bezugs von Arbeitslosengeld und des Mutterschutzes anerkannt. Diese orientie-ren sich damit stärker an der Wartezeit von 45 Jahren, die seit 2014 für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte neu gefasst wurde. Außerdem werden anteilig je nach Belegungsdichte Zurechnungszeiten anerkannt, analog dem Prinzip der langjährigen Beitragszahlung.