Förderanträge zivilgesellschaftlicher Organisationen und ihre Überprüfung durch den Verfassungsschutz
Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Projektmittel bei Bundesministerien beantragen, werden "anlassbezogen" vom Bundesamt für Verfassungsschutz geprüft, ohne hiervon in Kenntnis gesetzt zu werden. Zahlreiche NGOs und auch DIE LINKE sehen hierin eine Misstrauen verursachende Haltung der Bundesregierung gegenüber der Zivilgesellschaft. Der Verfassungsschutz darf nicht über die Förderwürdigkeit von Projektanträgen entscheiden.