Berichte zur Kindergrundsicherung
Die Bundesregierung stützt ihren Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung unter anderem auf die Berichte eines Forschungskonsortiums und eine Interministeriellen Arbeitsgruppe. Beide Berichte sind von Bedeutung, um den Gesetzentwurf angemessen zu diskutieren, weshalb wir die Berichte auf diesem Wege erhalten möchten.