Europarecht ernst nehmen – gesetzlichen Mindestlohn armutsfest machen und Tarifbindung stärken
Der Mindestlohn darf nicht zum Armutslohn verkommen, sondern muss armutsfest ausgestaltet werden. Dafür ist eine gesetzliche Präzisierung notwendig, dass der Mindestlohn angemessen ist, wenn er bei mindestens 60 Prozent des Medianlohns aller abhängig Beschäftigten liegt. Zugleich ist der gesetzliche Mindestlohn nur eine untere Auffanggrenze - es muss zwingend des Tarifsystem stabilisiert werden. Dafür muss die Regierung einen Aktionsplan erstellen.