Fragen der Fraktion zu den Bedingungen ihrer Beobachtung durch den Verfassungsschutz blieben in der Vergangenheit häufig unbeantwortet: Die Bundesregierung verwies pauscha und unsepezifiziert auf Geheimhaltungsbedürfnisse. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bezeichnet. Die Fraktion besteht nun auf ausführlichen Informationen über Art und Weise ihrer Überwachung.

Überwachung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie der Fraktion DIE LINKE. durch den Verfassungsschutz (dritte Nachfrage zu ...)
Archiv Linksfraktion -
Parlamentarische Initiativen
von
Roland Claus,
Diether Dehm,
Hans-Kurt Hill,
Inge Höger,
Ulla Jelpke,
Lukrezia Jochimsen,
Jan Korte,
Michael Leutert,
Kornelia Möller,
Frank Spieth,
Kirsten Tackmann,
Alexander Ulrich,
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Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 16/13886
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 16/13990 vor.