Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts haben Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf Informationen über rechtsverletzendes Verhalten. Ihre Rechte sind höher zu werten, als die der Unternehmen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert, dass Anwendungshindernisse in bestehenden Gesetzen beseitigt werden und die Aufsichtsbehörden proaktiv über ihre Untersuchungsergebnisse informieren.
Informationsrechte von Verbraucherinnen und Verbraucher stärken – Behörden effektiv zur Auskunft verpflichten
Archiv Linksfraktion -
Parlamentarische Initiativen
von
Amira Mohamed Ali,
Kirsten Tackmann,
Gesine Lötzsch,
Gökay Akbulut,
Lorenz Gösta Beutin,
Heidrun Bluhm-Förster,
Jörg Cezanne,
André Hahn,
Ulla Jelpke,
Kerstin Kassner,
Caren Lay,
Sabine Leidig,
Ralph Lenkert,
Michael Leutert,
Niema Movassat,
Petra Pau,
Victor Perli,
Ingrid Remmers,
Martina Renner,
Kersten Steinke,
Friedrich Straetmanns,
Andreas Wagner,
Hubertus Zdebel,
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Antrag -
Drucksache Nr. 19/4830