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Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2024 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2024)

Parlamentarische Initiativen,
Gesetzentwurf - Drucksache Nr. 20/11422

Die Abgeordnetenentschädigung wird jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex verändert, welcher durch den Präsidenten des Statistischen Bundesamtes bis zum 31. März an die Präsidentin des Deutschen Bundestages zu übermitteln hat. Im laufenden Jahr soll sie um 6 Prozent steigen.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundes sowie der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage fordert Die Linke, die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2024 nicht vorzunehmen.

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