Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung des im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP vereinbarten Sofortzuschlags für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug reichen nicht aus. Er ist als Übergangsleistung bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung geplant. Mit einem Sofortzuschlag in Höhe von lediglich 20 Euro wird Kinderarmut jedoch nicht reduziert. Der Sofortzuschlag muss höher ausfallen und rückwirkend ab 1. Januar 2022 ausgezahlt werden.