Im SWR2-Tagesgespräch äußert sich Petra Pau skeptisch über die ARD-Sendung mit Michael Buback und Ex-Terrorist Boock. Zur eigentlichen Aufklärung möglicher Ungereimtheiten in Sachen RAF seien "Fernsehdebatten natürlich nicht geeignet". Zugleich nahm sie das Engagement des Sohnes des ermordeten Generalbundesanwalts in Schutz. Beeindruckend sei, wie Buback trotz des Leids, das ihm widerfahren sei, versuche, "sich in gesellschaftliche Debatten einzumischen".
Unter dem Titel "Deutschland braucht Mindestlöhne" greift DIE LINKE. in ihrem Antrag eine Unterschriftenkampagne der SPD auf. Es ist dies bereits der 4. Antrag, in dem DIE LINKE. die Einführung eines gesetzlich garantierten Mindestlohns fordert. Bisher stimmten SPD-Abgeordnete gegen einen Mindeslohn. Weitere Schwerpunkte für DIE LINKE. während der aktuellen Plenarwoche sind Terrorismusbekämpfung, doppelte Staatsbürgerschaft, Klimaschutz und Nahost-Friedenspolitik.
Täglich wird die Würde vieler Menschen mit Füßen getreten. Der Verlust der Erwerbsarbeit schließt Millionen Menschen von gesellschaftlicher Teilhabe aus. Empfängerinnen und Empfänger von ALG II müssen erniedrigende Bedürftigkeitsprüfungen über sich ergehen lassen und jeden noch so unpassenden Job annehmen. Konkurrenz zwischen Erwerbslosen und Beschäftigten, alten und jungen, Inländern und Ausländern wird immer heftiger geschürt.
Der Klimawandel ist gegenwärtig in aller Munde. Neue Berichte des UN-Klimarats (IPCC) zeigen die dramatischen Folgen einer Politik des "weiter so". Nicht nur in Deutschland überbieten sich PolitikerInnen gegenwärtig mit Lippenbekenntnissen zum Klimaschutz. Im Sog dieser öffentlichen Debatte erklomm das Thema Klimawandel in den letzten Wochen auch die Agenda des G8-Gipfels in Heiligendamm im Juni 2007.
Die am Sonntag aufgenommenen Aufklärungsflüge dienten auch der Unterstützung der US-geführten Operation »Enduring Freedom«, für die es sechs Jahre nach dem 11. September 2001 keine völkerrechtliche Rechtfertigung mehr gebe, sagte Gregor Gysi in Karlsruhe bei einer Anhörung im Bundesverfassungsgericht. Es gehe darum, »ob das Völkerrecht Grundlage der Außenpolitik der Bundesrepublik ist«, argumentiert Oskar Lafontaine. Mit dem Urteil wird nicht vor Frühsommer gerechnet.
Eine Fortschreibung des alten Nato-Vertrags kann die Linkspartei nun nicht mehr erkennen, vielmehr sei sein Inhalt durch die Praxis grundlegend verändert worden: "Der globale Sicherheitsdienstleister Nato 2007 ist strukturell grundverschieden vom Sicherheitsbündnis 1955." Das ehemalige Verteidigungsbündnis habe sich in den vergangenen Jahren zu einem Anti-Terror-Bündnis gewandelt, das weltweit operiere.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute darüber, ob der Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan gegen das Grundgesetz verstößt. Der Völkerrechtler Michael Bothe räumt der Klage der Linkspartei Chancen ein.
Die Linksfraktion im Bundestag wirft der Bundesregierung vor, dass sie am Parlament vorbei an einer Veränderung der NATO mitgewirkt hat, die nicht mehr durch das Zustimmungsgesetz von 1955 gedeckt ist. Dadurch habe sie Rechte des Bundestages verletzt. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts muss prüfen und entscheiden, ob das zutreffend ist.
"Es geht um die Frage, ob die Nato des Jahres 2007 noch die Nato des Jahres 1955 ist. Das Zustimmungsgesetz des Bundestages zum Nato-Vertrag ist nämlich 51 Jahre alt und seither nicht verändert worden. Wir glauben aber, dass sich die Nato erheblich verändert hat", sagt Gregor Gysi im Interview mit sueddeutsche.de.
Dem Verfahren vor dem Zweiten Senat des obersten deutschen Gerichts unter Vizepräsident Winfried Hassemer liegt die Klage der Linksfraktion des Deutschen Bundestags zugrunde, die in der Entsendung der Bundeswehrflugzeuge einen Verstoß gegen den NATO-Vertrag sieht. Die Linksfraktion argumentiert, das Mitwirkungsrecht des Bundestags sei verletzt. Die Klage werden in Karlsruhe die beiden Fraktionschefs, Gregor Gysi und Oskar Lafontaine, persönlich vorbringen.