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Eine Frau hält ein Schild, auf dem Paragraf 218 durchgestrichen ist © picture alliance/Bahho Kara/Kirchner-MediaFoto: picture alliance/Bahho Kara/Kirchner-Media

Weg mit § 218

Nachricht von Cornelia Möhring, Gökay Akbulut,

Heute wurde im Bundestag ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf eingebracht, der endlich Schwangerschaftsabbrüche legalisieren will. Schwangerschaftsabbrüche sind bisher rechtswidrig. Ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf will das ändern.

Laut § 218 des Strafgesetzbuches sind Schwangerschaftsabbrüche bisher rechtswidrig. Bis zur 12. Woche bleibt der Abbruch aber mit vorheriger Beratung straffrei, oder wenn medizinische Gründe vorliegen. Diese Kriminalisierung führt dazu, dass Abtreibungen nicht rechtmäßig durchgeführt werden können, medizinisches Personal zur Zielscheibe wird, Informationen über Abbrüche nur schwer zugänglich sind und die Kosten nicht durch die Krankenversicherung übernommen werden. Eine Expertenkommission hatte im Frühjahr empfohlen, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 12 Wochen grundsätzlich zu erlauben. Der Gesetzentwurf will das nun Realität werden lassen.

Was der Gesetzentwurf ändern will:

  • Schwangerschaftsabbrüche werden nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt.
  • In den ersten 12 Wochen ist der Abbruch rechtmäßig.
  • Die Beratungspflicht bleibt zwar, aber die Wartezeit entfällt. Die Schwangere bleibt immer straffrei.
  • Die Kosten des Abbruchs werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Zusätzlich wurde ein Antrag eingebracht, in dem gefordert wird, für besseren Zugang zu Verhütungsmitteln zu sorgen und Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung zu verankern.

"Nun schlägt die Stunde des Parlaments um über 90 % der Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, zu entkriminalisieren. Damit legen wir einen Gesetzentwurf vor, der von der breiten Mehrheit des Parlaments getragen werden kann. Für einige ist er quasi minimalinvasiv, wir hätten uns mehr vorstellen können. Aber die Chance die Straffreiheit für diese medizinische Versorgungsleistung zu erreichen ist heute wichtiger", erklärt Cornelia Möhring.

Auch Abgeordnete aus der Gruppe Die Linke haben den Entwurf unterzeichnet. Heidi Reichinnek, Vorsitzende der Bundestagsgruppe, erklärte dazu: „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, deswegen unterstützen wir den Vorstoß selbstverständlich auch. Schwangerschaftsabbrüche müssen Teil der Gesundheitsversorgung sein. Wir brauchen gleichzeitig aber auch eine bessere Versorgung, vor allem in der Fläche und eine abgesicherte Finanzierung, nicht nur für Schwangerschaftsabbrüche, sondern auch für Verhütung.“ Sie erwartete, dass die Forderungen des Gesetzentwurfs von allen demokratischen Parteien, die im Bundestag vertreten sind, unterstützt werden und eine Mehrheit gefunden wird.