Alles war so einfach und aus Sicht der Schnüffler auch ungemein praktisch: Die 1973 gegründete Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) organisiert weltweit den Nachrichtenaustausch von über 8000 Geldinstituten in mehr als 200 Ländern. Dabei werden Transaktionen zwischen Banken, Brokerhäusern, Börsen und anderen Finanzinstituten mit einem Volumen von etwa fünf Billionen Euro täglich abgewickelt. Da die Server des belgischen Finanzdienstleisters in den USA stehen, hatten US-amerikanische Geheimdienste seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 so gut wie ungehinderten Zugriff auf die über SWIFT laufenden Bankdaten. Und da dies so gut wie alle Bankdaten sind, die im internationalen Finanzwesen weltweit täglich anfallen, fühlten sich die Schlapphüte wie im Paradies, während sich Datenschutzexperten vor Verzweiflung die Haare rauften. So weit so schlecht.
Vor dem Hintergrund, dass alle Zahlungsdaten im Rahmen des geplanten EU-weiten Zahlungsverkehrsraums über SWIFT laufen sollen, wurde 2008 allerdings ein Serverumzug in die Schweiz beschlossen. Damit die Terrorfahnder der Vereinigten Staaten auch weiterhin einen direkten Zugriff auf europäische Kontodaten haben, beauftragen jetzt allerdings Bundesaußenminister Steinmeier (SPD) und seine EU-Kollegen die Europäische Kommission mit der Aushandlung eines Abkommens, das noch im Jahr 2009 abgeschlossen werden soll und SWIFT auch nach der Verlagerung des Rechenzentrums zur Weitergabe der Daten an die USA verpflichtet. Das dabei nicht nur gegen geltendes EU-Recht, das jüngste Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Lissabon-Vertrag und das Grundgesetz verstoßen wird, scheint die EU-Außenminister nicht zu stören. Auch nicht, dass dadurch der Wirtschaftsspionage Tür und Tor geöffnet wird. Die Übermittlung europäischer Bankdaten an die USA ohne konkreten Verdacht gegen Betroffene ist nach Auffassung von Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Fraktion DIE LINKE, verfassungswidrig und datenschutzrechtlich ein Super-GAU.
Wie schon beim kürzlich von der großen Koalition verabschiedeten Gesetz „zum Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität” setzt die Bundesregierung auf eine verstärkte Ausweitung des Datenaustausches zwischen den USA und der BRD. Der umfassende automatisierte Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten soll nun durch eine Regelung zum Austausch von Bankdaten ergänzt werden.
Niemanden darf es angesichts dieser Fülle von Daten, die über den großen Teich geschickt werden sollen, verwundern, dass Auskunftsrechte für Betroffene in den Abkommen nur ungenügend ausgestaltet und die Zweckbindung der Daten nicht nur nicht gewährleistet, sondern nahezu freigestellt sind. Dies bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheits- und Grundrechte, in den Datenschutz und die Schutzbestimmungen des Grundgesetzes. Die bestehenden Abkommen müssen daher besser gestern als heute aufgelöst, neuverhandelt und die EU-Kommission umgehend zurückgepfiffen werden. Der Kampf für einen globalen, umfassenden Datenschutz wird immer dringlicher.
Übermittlung von Bankdaten ist datenschutzrechtlich ein Super-GAU
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Jan Korte,