Strom gehört zum menschenwürdigen Leben
Wer Bürgergeld oder Altersgrundsicherung bezieht, muss den Strom bislang aus dem Regelsatz bezahlen. Der dafür angesetzte Betrag ist viel zu niedrig: Selbst ein sparsamer Verbrauch kostet pro Jahr rund 130 Euro mehr, als in den Regelbedarfen vorgesehen ist. Steigende Strompreise verschärfen das Problem massiv. Gleichzeitig werden Lebensmittel immer teurer. Der aktuelle Regelsatz gleicht auch das nicht vollständig aus. Betroffene stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Stromschulden und Stromsperren sind die Folge. Ohne Strom gibt es kein Licht, kein warmes Essen, können Lebensmittel nicht gekühlt und Hausaufgaben nicht erledigt werden. Strom ist unverzichtbar; er gehört zum Existenzminimum.
Auf dieses gravierende Problem weisen neben Betroffenen auch viele Verbände hin. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge kritisirte schon 2019, dass der Betrag im Regelsatz systematisch zu niedrig berechnet wird (Problemanzeige des Deutschen Vereins, 20.3.2019). Sein Vorschlag ist, die Stromkosten aus dem Regelsatz herauszunehmen und individuell zu zahlen, wie es bereits jetzt bei Miete und Heizkosten geschieht. Geteilt wird die Forderung vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Sozialverband VdK und dem Deutschem Gewerkschaftsbund.
Existenznöte und die Energiearmut müssen endlich abgestellt werden. Dafür müssen die Stromkosten in realistischer Höhe übernommen werden – orientiert am mittleren Verbrauch und mit Blick auf den Einzelfall. Auch Weiße Ware muss aus dem Regelsatz heraus genommen werden. Außerdem braucht es ein Recht auf eine unabhängige Energiesparberatung.
Im Antrag »Strom gehört zum menschenwürdigen Leben – Strombedarf im Bürgergeld und in der Altersgrundsicherung decken« fordert die Linksfraktion deshalb:
Die Stromkosten bis zu einer Nicht-Prüfungsgrenze in voller, tat- sächlicher Höhe zu übernehmen. Die Nicht-Prüfungsgrenze entspricht einem Verbrauch der Obergrenze der Stufe E des Stromspiegels, sodass die unteren 70 Prozent aller Haushalte erfasst sind. Die bisherigen Pauschalen werden im Gegenzug aus den Regelbedarfen herausgenommen.
Bei einer Überschreitung der Richtwerte soll im Einzelfall geprüft, ob der Verbrauch von den Betroffenen beeinflusst werden kann oder nicht. Dafür wird ein Anspruch auf eine unabhängige Energieberatung eingeführt. Liegt die Überschreitung an alten Geräten oder ist sie aus anderen Gründen nicht beeinflussbar, werden die Kosten auch oberhalb des Richtwerts übernommen. Die Behörden können unter Abwägung mit einem nachhaltigen Ressourcenverbrauch auch den kostenfreien Austausch alter ineffizienter Geräte anbieten. Wenn Betroffene einen besonders teuren Stromtarif haben, sollen sie zu einem Wechsel aufgefordert werden. Falls niedrige Strompreise von seriösen Anbietern nicht verfügbar sind, müssen auch die teureren Tarife der Grundversorger anerkannt werden.
Stromschulden werden stets übernommen. Dies geschieht auf Darlehensbasis, wobei schnell eine Schuldnerberatung angeboten werden muss.
Haushaltsgroßgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen werden aus den Regelbedarfen herausgenommen. Die Kosten für den Ersatz kaputter Geräte werden voll übernommen.