Die politischen und sozialen Grundrechte, wie das Streikrecht, sind in zahlreichen Verfassungen der EU-Staaten garantiert. In den europäischen Verträgen aber haben unternehmerische Freiheiten (freier Warenverkehr, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit) Vorrang vor demokratischen Rechten. Der Europäische Gerichtshof hat den Demokratie- und Sozialabbau in einer Serie von Urteilen beschleunigt. Der Vertrag von Lissabon fördert diese Entwicklung.
VW: Am 23.10.2007 kippte der EuGH das fast 50 Jahre alte Gesetz zum Schutz des Wolfsburger Autobauers vor feindlichen Übernahmen sowie zur Unternehmensmitbestimmung. Das Gesetz beschränke den freien Kapitalverkehr in der Union und verstoße damit gegen EU-Recht.- Viking Line:
Das finnische Unternehmen betreibt die Fähre "Rosella", die zwischen Helsinki und Tallinn pendelt. Sie sollte nach Estland "ausgeflaggt" werden, damit Viking Line nicht länger finnische Tariflöhne bezahlen muss und eine "billigere" estnische Besatzung einstellen kann. Dagegen drohte die Finnische Seeleute-Gewerkschaft FSU Arbeitskampfmaßnahmen an. Der EuGH urteilte am 11.12.2007, dass Arbeitskampfmaßnahmen die von Artikel 43 EG-Vertrag garantierte Niederlassungsfreiheit für Unternehmen beeinträchtigen und daher unzulässig sind. - Laval:
Die schwedische Gemeinde Vaxholm hatte die lettische Firma Laval mit der Renovierung eines Schulgebäudes beauftragt. Laval war nicht bereit, für die Arbeit vor Ort schwedische Tariflöhne zu zahlen. Deshalb blockierten die schwedischen Gewerkschaften die Baustelle, um die lettische Firma zu Verhandlungen über eine Kollektivvereinbarung zu bewegen. Der EuGH urteilte am 18.12.2007, dass die gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen die von Artikel 49 EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit behindern und deshalb unzulässig sind. Weiter urteilte er, dass von einem Entsendeunternehmen im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs nicht mehr verlangt werden dürfe, als Mindestlöhne zu zahlen. - Rüffert:
Das Unternehmen 'Objekt und Bauregie GmBH & Ko. KG' hatte einen öffentlichen Auftrag des Landes Niedersachsen zum Bau eines Gefängnisses erhalten. Objekt und Bauregie beschäftigte dabei ein polnisches Subunternehmen. Dieses zahlte seinen Arbeitern nur rund 47 % des für allgemeinverbindlich erklärten deutschen Bau-Mindestlohns. Das niedersächsische Vergabegesetz schreibt bei öffentlichen Aufträgen aber vor, Entgelte zu zahlen, die mindestens den regionalen oder örtlichen Branchentarifverträgen entsprechen. Der EuGH entschied am 3.4.2008, dass die Tariftreuevorschriften des niedersächsischen Vergabegesetzes eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellen und gegen die EU-Entsenderichtlinie verstoßen. - Luxemburg:
Am 19. Juni 2008 entschied der EuGH über die Klage der Europäischen Kommission gegen Luxemburg in Sachen EU-Entsendrichtlinie. Luxemburg kann in Zukunft nicht mehr verlangen, dass seine nationalen gesetzlichen Bestimmungen zum schriftlichen Arbeitsvertrag, zur Indexierung, zur Teilzeitarbeit und zu Zeitverträgen eingehalten werden. Damit wird das Prinzip „Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit“ zerschlagen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit den Urteilen ohne demokratischen Auftrag Recht geschaffen. Die „Freiheiten“ des EU-Binnenmarktes können Grundrechte (Streikrecht, Koalitions- und Tarifvertragsfreiheit usw.) einschränken. Er hat die EU-Entsenderichtlinie so interpretiert, dass die Mitgliedstaaten keine höheren Anforderungen an Unternehmen aus dem EU-Ausland stellen können, als ihren entsandten Beschäftigten Mindestlöhne zu zahlen und Mindestarbeitsbedingungen einzuhalten. Damit werden Mindestlöhne zu Höchstlöhnen. Erfolgreiche Länder mit guter Lohnentwicklung sowie einem entwickelten Arbeitsrecht werden bestraft. Dies spaltet die Menschen in Europa.
Um den Demokratie- und Sozialabbau im Gerichtssaal zu stoppen, fordert DIE LINKE die Ergänzung der europäischen Verträge. Wir wollen als Sofortmaßnahme eine "Soziale Fortschrittsklausel" als Protokoll im EU-Primärrecht verankern.
Die "Soziale Fortschrittsklausel" muss eindeutig festhalten:
- dass soziale und politische Grundrechte Vorrang vor den Grundfreiheiten des Marktes haben;
- dass Mitgliedstaaten mehr als den minimalen Schutz der Entsenderichtlinie verlangen dürfen, um das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" auf ihren Arbeitsmärkten durchzusetzen;
- dass Gewerkschaften kollektive Maßnahmen ergreifen dürfen, um höhere Standards durchzusetzen;
- dass Mindeststandards nicht zu Höchststandards werden.
DIE LINKE hat den neoliberalen EU-Verfassungsvertrag und den Vertrag von Lissabon abgelehnt. Wir wollen Sozialstaatlichkeit und den Vorrang der Grundrechte in den europäischen Verträgen verankern. Der Vertrag von Lissabon muss jetzt gestoppt werden, damit ein besserer Entwurf vorgelegt wird.
DIE LINKE unterstützt die Forderungen des Deutschen und Europäischen Gewerkschaftsbunds nach Aufnahme einer sozialen Fortschrittsklausel in die europäischen Verträge, um den „Sozialabbau per Gerichtssaal“ zu stoppen.
Pressemitteilungen zum Thema
- 11.09.2008, Diether Dehm: Dem Anschlag auf den Sozialstaat entgegentreten
- 23.06.2008, Diether Dehm: Bundesregierung - Vollzugsorgan des EuGH?
- 19.06.2008, Alexander Ulrich: EuGH setzt arbeitnehmerfeindliche Rechtsprechung fort
- 05.06.2008, Diether Dehm: VW-Gesetz muss verteidigt werden
- 03.04.2008, Ulla Lötzer, Diether Dehm: Ratifizierungsverfahren zum Lissaboner Vertrag muss sofort gestoppt werden
- 23.10.2007, Diether Dehm, Herbert Schui: Niedersachsen muss vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den EuGH-Beschluss zum VW-Gesetz klagen
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