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Schützt das Kanzleramt weiter alte BND-Nazis?

Archiv Linksfraktion - Im Wortlaut,

Linker Antrag im Bundestag: Geheimdienst soll seine Akten über Eichmann und andere NS-Täter freigeben

Von René Heilig

Die LINKE im Bundestag fordert die Offenlegung aller Akten des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur Nazi-Vergangenheit. Das Bundesverwaltungsgericht hält eine generelle Sperrung der BND-Akten über Adolf Eichmann für nicht rechtmäßig. Nun ist Merkels Kanzleramt am Zug.

Es ist vier Jahre her, dass BND-Chef Ernst Uhrlau versprach, sein Dienst werde nun die systematische Aufarbeitung seiner Geschichte auf den Weg bringen. Und das Kanzleramt als oberste Aufsichtsbehörde des Auslandsgeheimdienstes wollte das »aktiv« unterstützen.

Beide taten das Gegenteil. Als die Journalistin und Südamerika-Expertin Gaby Weber Einblick in die beim BND lagernden 3400 Aktenseiten über den Organisator des fabrikmäßigen Judenmordes Adolf Eichmann erbat, wurde sie per Sperrerklärung des Kanzleramtes geblockt. Man schützte Geheimhaltungsgründe, Interessen Dritter und einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand vor.

Die wahren Gründe sind gewiss andere. Eichmann, der sich zwischen 1950 und 1960 unter falschem Namen in Argentinien verkroch und offiziell für Mercedes-Benz arbeitete, hatte dem Vernehmen nach beste Kontakte zu seinen SS-Kameraden, die von Anfang an in der Organisation Gehlen (dem späteren BND) den verlorenen Krieg gegen den Kommunismus fortführten. Unter Aufsicht der USA.

1960 wurde Eichmann vom israelischen Geheimdienst Mossad ergriffen, in Israel zum Tode verurteilt und hingerichtet. Hunderte andere NS-Verbrecher blieben als BND-Beamte - oder von dem Dienst protegiert - ungeschoren.

Nazi-General und BND-Chef Reinhard Gehlen ließ ab Mitte 1963 dienstintern nachforschen, welche BND-Mitarbeiter sich schwerer und schwerster Naziverbrechen schuldig gemacht hatten. Grund dafür war ein spektakulärer Verratsprozess gegen den Chef der BND-Spionageabwehr Heinz Felfe. Der ehemalige Mitarbeiter in Himmlers Reichssicherheitshauptamt war von Gehlen mit offenen Armen empfangen worden - nicht wissend, dass der sowjetische Geheimdienst KGB den Ex-SS-Führer Felfe bereits »umgedreht« hatte.

Nicht einmal die internen BND-Nachforschungen über 146 übernommene Nazis wurden bislang öffentlich gemacht. 65 Jahre nach der Niederlage der Nazi-Diktatur gibt es aber einen kleinen Hoffnungsschimmer. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht entschied dieser Tage, dass die pauschale Verweigerung der Akten im Fall Eichmann nicht rechtens ist. Jedenfalls nicht mit der bisherigen Begründung des Kanzleramtes.

Diese Feststellung hindert Merkels Beamte jedoch nicht, eine erneute Sperrerklärung abzugeben. Die allerdings müsse je nach Dokument differenziert erfolgen. Spannend, ob man auch diesen Verwaltungsaufwand scheut ...

Doch darauf will Jan Korte, Abgeordneter der Bundestagslinksfraktion, nicht warten. Er stellt am heutigen Donnerstag einen Antrag unter der Überschrift: »Alle BND-Akten zum Thema NS-Vergangenheit offenlegen«. Man wolle, so Korte, »nicht nur eine Offenlegung im Fall Eichmann«. Es gehe um »eine grundsätzliche, wissenschaftliche und politische Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit. Welches NS-Personal wurde von der Gehlen-Organisation und vom BND übernommen? Wie wirkte sich das auf die Verfolgung von NS-Massenmördern aus?«

Angesichts der aktuellen Vorgänge bleibt heute im Bundestag keine Zeit zur Debatte. Kortes Antragsbegründung wurde auf dem Protokollberg abgelegt und kann dort verschüttet werden. Verhindern könnte das Ernst Uhrlau, der BND-Chef. Absurd? Nein! Erstens hat seine Behörde dem Vernehmen nach in diesem Jahr eine halbe Million Euro zur Aufarbeitung ihrer Geschichte eingeplant. Zweitens betonte Uhrlau unlängst in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung«, »gerne Auskunft« zu geben. Allerdings: Man unterliege »den gesetzlichen Bestimmungen, und auch Personen mit zweifelhafter Vergangenheit haben ein Recht auf Schutz ihrer Daten«. Also alles wie gehabt?

Neues Deutschland, 6. Mai 2010