Am Freitag, dem 12. Oktober findet am Landgericht Gießen der Berufungsprozess der Gießener Ärztin Kristina Hänel statt. Sie wurde im letzten Jahr zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert. Schwangerschaftsabbrüche sind nach deutschem Recht unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafbar. Es ist allerdings nach Paragraph 219a verboten, über diese medizinische Leistung zu informieren. Es ist die einzige medizinische Leistung, über die in Deutschland nicht informiert werden darf.
Für die Verhandlung wünsche ich Kristina Hänel einen guten Verlauf. Sie kämpft vor Gericht für die Rechte von allen Frauen. Der Paragraph 219a ist frauenfeindlich und komplett überflüssig. Frauen werden sich nicht aufgrund von "Werbung" für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Der Paragraph ist zudem eine Einschränkung des Berufsrechts, denn die Mediziner*innen informieren lediglich über eine – nicht verbotene – medizinische Leistung. Die Folge: Immer weniger Ärztinnen und Ärzte nehmen Schwangerschaftsabbrüche vor, aus Angst vor Kriminalisierung und auch vor Anfeindungen aus der Gesellschaft. Dies führt schon jetzt zu eklatanten Versorgungslücken in vielen Regionen. Vor diesem Hintergrund ist es ungehörig und anmaßend, wenn Autoritäten wie der Papst Frauen in ihrer Notsituation verurteilen und Ärzt*innen quasi als Auftragsmörder*innen bezeichnen.
Die Union blockiert und die SPD lässt sich blockieren. Dabei gibt es schon lange eine Mehrheit im Parlament, um den Paragraphen 219a endlich zu streichen. Unser Antrag zur Abschaffung des Paragraphen (PDF) liegt seit einem Jahr auf dem Tisch. Diese Woche wurden die Anträge durch die Fraktion der großen Koalition vor den Ausschusssitzungen abgesetzt. So darf es nicht weitergehen. Der Gesetzgeber muss endlich handeln! Ärzt*innen dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Frauen haben ein Recht auf Informationsfreiheit, gerade auch im Falle einer ungewollten Schwangerschaft.