"Der Begriff 'Rasse' ist wissenschaftlich widerlegt sowie historisch und ideologisch extrem belastet. Deshalb haben bereits andere Staaten sowohl grundsätzlich als auch bei der Umsetzung der Anti-Rassismus-Richtlinie 2000/43/EG in nationales Recht auf den Begriff 'Rasse' verzichtet. Aufgrund der wissenschaftlichen Haltlosigkeit des Rassebegriffs hat auch das Deutsche Institut für Menschenrechte die Empfehlung abgegeben, den Begriff 'Rasse' aus Rechtstexten zu tilgen", heißt es im Antrag [PDF] der Linksfraktion vom 1. Dezember 2010 und weiter:
"In vielen Ländern und Sprachen – insbesondere im kontinentaleuropäischen Raum – gibt es die klare Tendenz, den Begriff 'Rasse' in Bezug auf Menschen zu meiden. Letztendlich sollte der Begriff 'Rasse' in nationalen wie internationalen Rechtstexten nicht mehr verwendet werden, da er selbst rassistische Implikationen mit sich führt. Auch in der deutschen Rechtsordnung sollte der Begriff 'Rasse' in Zukunft keine Verwendung mehr finden. Deshalb sollten das Grundgesetz und das AGG entsprechend verändert werden."
"Nur rassistische Theorien gehen von der Annahme aus, dass es unterschiedliche menschliche ‘Rassen’ gebe. Es ist deshalb völlig richtig und schon lange eine Forderung von Menschenrechtlern und der Linken, dass der Begriff im Grundgesetz gestrichen wird", verweist Jan Korte in der aktuellen Debatte. Dabei dürfe "allerdings nicht das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, das ja eine direkte Konsequenz aus der rassistischen Ideologie und monströsen Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus ist, verwässert werden", so Korte.