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Petitionen: Begründungsaufnahme in Drucksachen ans Plenum

Archiv Linksfraktion - Nachricht von Kerstin Kassner, Sören Pellmann, Kersten Steinke,

Ungelesen abgestimmt – das ist das Schicksal vieler Petitionen, die vom Petitionsausschuss ans Plenum überwiesen werden. Beim derzeitigen Verfahren finden die Abgeordneten in den überwiesenen Drucksachen lediglich schlagwortartig Hinweise auf das Anliegen der Petition. DIE LINKE hat deshalb im Petitionsausschuss beantragt (PDF), dass die vom Ausschuss beschlossenen Überweisungen nicht mehr nur die Beschlussempfehlung enthalten, sondern auch mit der Begründung versehen werden. Das schafft Transparenz im Verfahren, erhöht den parlamentarischen Druck auf die Regierung und fördert die bewusste inhaltliche Kenntnisnahme der Abgeordneten, die dadurch bessere Möglichkeiten haben, das mit der Petition verbundene Anliegen zeitnah aufzugreifen.

Hier können Sie den Antrag als PDF herunterladen.


Der Antrag im Wortlaut: 

Antrag auf Änderung der Verfahrensgrundsätze

Begründungsaufnahme in Drucksachen ans Plenum

Die Verfahrensgrundsätze werden nach dem Punkt 8.6 um einen Punkt 8.7 ergänzt, der wie folgt lautet:

„Bei vom Ausschuss beschlossenen Überweisungen zur Berücksichtigung, Erwägung und Fraktionen zur Kenntnis werden die dem Bundestag vorliegenden Übersichten neben der Beschlussempfehlung auch mit der Begründung versehen.“

Begründung

Anliegen bei der Weiterentwicklung des Petitionswesens muss es sein, den Petitionen in der Arbeit des Parlaments mehr Geltung zu verschaffen. Ein wesentlicher Schritt dazu ist es, den Petitionen und den damit verbundenen Anliegen der Petenten im Plenum zu mehr Wahrnahme zu verhelfen. In der Vergangenheit hat bei hohen Beschlüssen im Regelfall ein Berichterstatter Ausführungen zur Beschlussempfehlung im Plenum gemacht, ohne dass dieses Vorgehen normiert oder vereinbart ist.

Aus den dem Bundestag zur Abstimmung vorliegenden Drucksachen geht derzeit das Anliegen der Petition lediglich schlagwortartig hervor. Der Beschlussentwurfstext zur Petition bleibt den abstimmenden Abgeordneten vorenthalten. Eine Kenntnis desselben wird jedoch, gerade wenn es um ein hohes Votum geht, für geboten erachtet. Die Aufnahme der Beschlussbegründung in die jeweilige Drucksache und damit die Möglichkeit für alle Abgeordneten diese zur Kenntnis nehmen zu können, würde das Verfahren transparenter gestalten und sowohl dem Anliegen des Petenten als auch dem Beschluss des Deutschen Bundestages mehr politische Durchsetzungsmöglichkeit verschaffen.

Bei Berücksichtigungs- und Erwägungsüberweisungen an die Bundesregierung könnte der parlamentarische Druck auf die Regierung, im Sinne des Petitionsanliegens tätig zu werden, erhöht werden. Bei Überweisung an die Fraktionen zur Kenntnis ist durch die frühe und bewusste inhaltliche Kenntnisnahme der Abgeordneten ein zeitnahes Aufgreifen des mit der Petition verbundenen Anliegens wahrscheinlicher.

Kerstin Kassner, Kersten Steinke, Sören Pellmann


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