Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Organklage gegen die Beschneidung von Oppositionsrechten kann Die Linke nun doch ohne monatliche Obergrenze Kleine Anfragen an die Bundesregierung stellen.
Die Linke hat sich mit einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Beschluss des Bundestages vom 2. Februar 2024 über ihre Anerkennung und Rechtsstellung als Gruppe gewandt, soweit dieser das ihr grundsätzlich zugestandene Recht, Kleine Anfragen zu stellen, zahlenmäßig begrenzt. Sie begehrt durch Antrag auf einstweilige Anordnung, dass ihr das Recht eingeräumt wird, Kleine Anfragen einstweilen in unbegrenzter Zahl zu stellen (Aktenzeichen 2 BvE 2/24).
Der Ältestenrat des Bundestages hat nun entschieden: Um ein Eilverfahren in dieser Sache entbehrlich zu machen, wird die Beschränkung des den beiden vom Bundestag anerkannten Gruppen eingeräumten Rechts, insgesamt bis zu zehn Anfragen im Kalendermonat zu stellen, bis zum Abschluss des Verfahrens nicht angewandt. Da eine Begrenzung der Anzahl der Anfragen, die Gruppen an die Bundesregierung stellen dürfen, jedoch weiterhin für parlaments- und verfassungsrechtlich zulässig gehalten wird, wird das uneingeschränkte Recht, Anfragen zu stellen, nur bis zum Abschluss des Verfahrens eingeräumt.
"Das ist ein erster wichtiger Erfolg im Kampf um unsere parlamentarischen Rechte. Das Zurückrudern der Ampel zeigt deutlich, dass der Versuch, sich der der linken Opposition zu entledigen, rechtlich auf tönernen Füßen steht", kommentiert Christian Görke, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken. "Dieser Beschluss ermutigt uns, alles politisch und juristisch möglich zu unternehmen, um unseren vollen Rechten als Gruppe die Linke im Bundestag zurückzubekommen. Denn wir sind unseren 2,3 Millionen Wählerinnen und Wähler verpflichtet, als soziale Opposition ihre Interessen ordentlich vertreten zu können", so Görke.