Der Anteil erneuerbarer Energien bei der Erzeugung von Wärme liegt bislang bei nur ca. 15 Prozent. Die Beschleunigung der Wärmewende ist daher eines der wichtigsten Projekte im Kampf gegen die Klimakrise. Der Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes will sich dieser Herausforderung annehmen, lässt aber zentrale soziale Aspekte außer Acht. Die geplanten Maßnahmen würden für viele Menschen eine enorme finanzielle Herausforderung darstellen. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern gefährdet auch die Akzeptanz der Energiewende als Ganzes.
Es ist damit auch entscheidend für den Klimaschutz, dass die Förderung des Heizungstausches und der energetischen Sanierung deutlich ausgeweitet und nach Einkommen gestaffelt wird. Der Heizungstausch darf für Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer mit kleinem Geldbeutel und ohne Ersparnisse nicht zu einer existenziellen Frage werde.
Das Heizungsgesetz droht zudem zu einem weiteren Treiber für den Mietenanstieg zu werden. Der Schutz der Mieterinnen und Mieter muss daher auch aus diesem Grund verstärkt werden. Durch Heizungstausch und Sanierungsmaßnahmen dürfen für Mieterinnen und Mieter keine Mehrbelastungen entstehen. Von zentraler Bedeutung ist dafür die Abschaffung der Modernisierungsumlage. Diese ermöglicht bislang die unbefristete Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieterinnen und Mieter – auch über die Investitionskosten hinaus.