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Krankenpfleger und Arzt schieben Rollstuhl und Fahrtrage in einem Krankenhausflur, darüber ein Schild mit Aufschrift Notaufnahme © iStocj/upixa

Mit Lauterbachs Reform droht ein Krankenhaussterben

Nachricht von Ates Gürpinar,

Den Krankenhäusern geht es wirtschaftlich so schlecht wie seit Jahrzehnten nicht. Und die Prognose ist düster. Bereits jetzt mehren sich Insolvenzen und es ist absehbar, dass viele weitere hinzukommen. Der Gesundheitsminister befindet sich auf einer politischen Geisterfahrt und nutzt diese Krise für seine groß angelegten Schließungsambitionen im Rahmen seiner Krankenhausreform. Diese Geisterfahrt muss gestoppt werden!

Lauterbachs Reformvorschläge sichern die Krankenhausversorgung nicht, geschweige denn, dass sie verbessert würde. Das ist gesundheits- und gesellschaftspolitisch unverantwortlich: Werden Krankenhäuser geschlossen, ohne dass die Gesundheitsversorgung insgesamt ausgebaut und verbessert wird, verstärkt dies in der Bevölkerung verständlicherweise die Wahrnehmung, sozial abgehängt zu sein – und bietet damit weiteren Nährboden für rechtspopulistische und rechtsextreme Agitation. Der Transformationsfonds würde trotz seines eindrucksvollen Volumens lediglich für eine Beseitigung des Investitionsstaus ausreichen; dafür sollte er auch benutzt werden. Aber er muss aus Steuermitteln und nicht von den gesetzlich Krankenversicherten alleine bezahlt werden.

Die Linke im Bundestag fordert daher:

1. Sofort einen Defizitausgleich aus Steuermitteln schaffen! Dieser muss so lange greifen, bis eine echte Krankenhausreform die Finanzierung sicherstellt. Wenn wir feststellen, dass die allermeisten Krankenhäuser rote Zahlen schreiben und die Zahl der Insolvenzen steigt, dann sind nicht die Krankenhäuser schuld, sondern das Finanzierungssystem. Falsch wäre es aber, Geld mit der Gießkanne auszuschütten. Denn dann würden auch diejenigen Krankenhäuser profitieren, die durch Rosinenpickerei und Druck auf die Beschäftigten immer noch Profite für ihre (privaten) Eigentümer generieren. Dafür sind öffentliche Gelder nicht da, aber zur Sicherung notwendiger Infrastruktur! Daher sollen die Krankenhäuser mit Defiziten unterstützt werden.

2. Die DRGs komplett abschaffen. Es macht kaum einen Unterschied im ökonomischen Wettbewerb der Krankenhäuser, ob DRGs 80 oder 40 Prozent der Finanzierung ausmachen. Die Anreize der DRGs bleiben dieselben und Krankenhausleitungen werden sich daran orientieren (müssen), um im Wettbewerb zu bestehen. Wir brauchen stattdessen eine kostendeckende Finanzierung.

3. Echte Selbstkostendeckung statt „Vorhaltepauschalen“. Die geplante Vorhaltepauschalen sind ein über-bürokratischer Wurmfortsatz der (Rest-)DRGs – ein Etikettenschwindel. Nur mit einer Selbstkostendeckung – wie sie für die „Pflege am Bett“ bereits wieder eingeführt wurde – können die notwendigen laufenden Kosten sachgerecht finanziert werden.

4. Unterstützung des Bundes, um den Investitionsstau zu beseitigen: Die Länder geben seit vielen Jahren nur rund 3 Mrd. Euro jährlich für Krankenhausinvestitionen aus. Mindestens das Doppelte aber wäre notwendig, um nur den Bestand zu erhalten. Die Folgen: Marode Krankenhäuser, veraltete Ausstattung und Zweckentfremdung von Betriebskosten für Investitionen. Daher fordern wir ein Investitionsprogramm: Der Bund gibt aus Steuermitteln jährlich zu jedem Euro, den die Länder zusätzlich investieren noch einen Euro dazu, und zwar 2,5 Mrd. Euro jährlich für 10 Jahre. Damit könnten 50 Mrd. Euro mobilisiert werden für zukunftsfähige und moderne Krankenhäuser.

5. Krankenhäuser müssen gemeinwohlorientiert statt profitorientiert betrieben werden! Private Krankenhausträger entziehen dem Solidarsystem durch Gewinne jährlich Milliarden Euro, weil sie ihre Häuser auf Profit statt auf Versorgung trimmen. Deshalb fordert Die Linke im Bundestag: a) Abschaffung von Gewinnen und Verlusten durch kostendeckende Finanzierung (s.o.). b) Im Krankenhausfinanzierungsgesetz soll die Trägervielfalt (§ 1 Abs. 2 KHG) durch das Ziel einer Trägerschaft auf gemeinwohlorientierter und nicht-kommerzieller Basis ersetzt werden. Und c) soll ein Bundesfonds zur Rekommunalisierung Länder und Kommunen dabei unterstützen, die Fehlentwicklungen der Privatisierung zu korrigieren und die Krankenhauslandschaft zu entprivatisieren.