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Susanne Uhl, Leiterin des HauptstadtBüros der Gewerkschaft NGG

Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro einführen

Archiv Linksfraktion - Im Wortlaut,

Heute findet im Bundestag die Anhörung zu unserem Antrag zur Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes in Höhe von 1200 Euro statt. Wir haben vorab mit Susanne Uhl, Leiterin des Hauptstadtbüros der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, über die Dringlichkeit dieser Einführung gesprochen.

Frau Uhl, Ihre Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat gemeinsam mit ver.di die Initiative für ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro ins Rollen gebracht. Warum?

Susanne Uhl: Die Corona-Krise trifft die Menschen in „unseren“ Branchen ganz besonders hart. Ob im Einzelhandel, in den Friseurläden oder auch der Gastronomie: Dort waren und sind hunderttausende Menschen direkt von den immer wieder verlängerten Lockdowns betroffen und mussten in Kurzarbeit gehen. Und das in Branchen, in denen die Löhne schon vor Corona oft zu niedrig waren - das Kurzarbeitergeld reicht da in seiner jetzigen Form einfach nicht. Und das gilt selbst für die Menschen, bei denen die vom Bundestag eingeführte Kurzarbeitergeld-Erhöhung greift. 80 Prozent von wenig ist immer noch zu wenig. 

Wie ist die Situation der Kolleginnen und Kollegen in den vom Lockdown betroffenen Branchen aktuell?

Den KollegInnen geht es wie vielen: Sie haben eine Menge Fragen an ihre Zukunft und hoffen gleichzeitig, dass es bald wieder weitergeht. Viele haben jetzt aber auch große finanzielle Sorgen angehäuft und fragen sich beispielsweise auch, wie sie die möglichen Steuernachzahlungen aufgrund des Progressionsvorbehalts hinkriegen sollen. Auch darüber führen wir gerade viele Gespräche mit unseren Mitgliedern. Auch deshalb wäre es ein gutes und hoffnungsvolles Signal, wenn aus dem Bundestag eine fraktionsübergreifende Initiative käme, die da heißt: Wir sehen eure Sorgen und reagieren darauf schnell mit einem pandemiebedingten Mindest-Kurzarbeitergeld. 

Die Regierung erleichtert den Zugang zur Grundsicherung, um existenzielle Risiken abzufedern. Ist das nicht ausreichend?

Nein. Wir wissen aus vielen Beratungen mit unseren Mitgliedern, dass dieser „erleichterte Zugang“ leider ins Leere läuft. Die Ämter bestätigen uns das: Auch die Menschen mit einem sehr geringen Kurzarbeitergeld nehmen ihren Anspruch auf Leistungen aus ALG II oder Wohngeld nicht wahr. Das hat unterschiedliche Gründe: Für viele ist der „Gang zum Amt“ leider mit Scham verbunden. Viele haben auch in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Und bei aller vorrübergehenden Erleichterung im Beantragungsverfahren: der Aufwand ist nach wie vor hoch. 

Der Lockdown wurde ja auch pandemiebedingt immer in Etappen verlängert. Da haben die Arbeitgeber ihren Leuten gesagt: Bald geht’s wieder los. Sehr viele im Gastgewerbe arbeiten auch  immer mal ein paar Stunden – zum Beispiel als Koch, wenn das Restaurant mittags für die To Go Kunden ein paar Stunden aufmacht. Für sie greift die Aufstockung des Kurzarbeitergelds häufig nicht. Sie wird erst ab einem Arbeitsausfall von 50 Prozent und mehr gezahlt.  

Das Mindest-Kurzarbeitergeld gilt nur für die Zeit der Pandemie und ein Ende ist abzusehen. Ist dann alles gut oder was fordern Sie langfristig von der Politik, um die Lage der Kolleginnen und Kollegen zu verbessern?

Dazu könnte ich jetzt ein ganzes Buch schreiben. Drei Punkte will ich aber rausgreifen. Wir brauchen mehr richtige, sozialversicherungspflichtige, gut bezahlte Arbeit. Gerade die Menschen, die sich mit Minijobs über Wasser gehalten haben, sind in der Krise durchs Raster gefallen. Und der Mindestlohn muss schnell auf deutlich über 12 Euro steigen. Mehr Mitbestimmung ist auch dringend gefragt. Da sind auch die Beschäftigten in unseren Branchen darauf angewiesen, dass Wahlverfahren erleichtert werden und vor allem auch die Initiator*innen einer Wahl geschützt sind. 

Die Anhörung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen und ist danach dort in der Mediathek abrufbar. 

Weitere Informationen zur Anhörung, unseren Antrag und auch die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier.