In der Migrationsdebatte hat CDU-Chef Friedrich Merz mit seinen Aussagen über angeblich 300 000 "abgelehnte Asylbewerber" in Deutschland eine heftige Diskussion um die Verschärfung des Asylrechts ausgelöst. Ein Blick auf die tatsächlichen Zahlen verrät, dass es um weit weniger Menschen geht, denn die Zahl der ausreisepflichtigen Asylbewerber ist im Vergleich zu 2022 noch gesunken.
Clara Bünger, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Fluchtpolitik, ordnet ein: "Erneut wird über Abschiebungsverschärfungen debattiert. Frau Faeser hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, obwohl die Rechtslage jetzt schon so streng ist, dass es in der Abschiebepraxis immer wieder zu Familientrennungen, brutaler Gewalt und anderen Menschenrechtsverletzungen kommt. Dabei wird in der Debatte von völlig falschen Zahlen ausgegangen: Nicht 300.000, wie CDU-Chef Merz unlängst behauptete, sondern nur gut 155.000 ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende leben in Deutschland. Und die allermeisten von ihnen verfügen über eine Duldung, d. h. dass sie in vielen Fällen gar nicht abgeschoben werden können oder dürfen."
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Clara Bünger zeigt, dass laut Ausländerzentralregister Ende August diesen Jahres 155.448 Menschen in Deutschland lebten, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Ende 2022 waren es noch 167.848.
Von den abgelehnten Asylbewerbern verfügten 135.984 über eine Duldung, das entspricht einem Anteil von 87,5 Prozent. Nur 19.464 haben keine Duldung und sind damit ausreisepflichtig. Die meisten ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber stammen aus dem Irak - 22.374. Danach folgen Nigeria mit 10.623, Russland mit 9520, Afghanistan mit 8893 und Iran mit 7109 Ausreisepflichtigen.
"Die wichtigsten Herkunftsländer abgelehnter Asylsuchender sind der Irak, Nigeria, Russland, Afghanistan und der Iran. Allein das zeigt doch, dass eine Asylablehnung nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Menschen einfach abgeschoben werden können, wie oftmals unterstellt wird. Statt rechter Stimmungsmache und weiterer Gesetzesverschärfungen brauchen wir eine wirksame Bleiberechtsregelung und humanitäre Entscheidungen im Einzelfall", fordert Bünger.