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LINKE stößt parlamentarische Initiative gegen Residenzpflicht an

Archiv Linksfraktion - Nachricht,

Vor engagiertem und interessiertem Publikum fand am Abend des 22. Juni in Berlin-Neukölln eine Podiumsdiskussion über mögliche Wege der Abschaffung der Residenzpflicht statt. DIE LINKE hatte eingeladen. Die so genannte Residenzpflicht schränkt die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und Geduldeten auf einen räumlichen Bezirk ein, z.B. Kommune, Landkreis oder Bundesland, der nicht ohne behördliche Erlaubnis verlassen werden darf. Diese massive Einschränkung der Freizügigkeit kann über Jahre und Jahrzehnte andauern und ist in Europa einzigartig.

Schwan Kaled-Hagi, ein Aktivist von „Jugendliche ohne Grenzen“ in Bayern, berichtete von politischen Initiativen gegen das Lager-System und die Residenzpflicht in Bayern. Als Geduldeter musste er der Ausländerbehörde eine schriftliche Einladung der Fraktion DIE LINKE vorlegen, um eine so genannte Verlassenserlaubnis für die Reise nach Berlin und die Teilnahme an der Podiumsdiskussion beantragen zu können. Hierfür wurden 10 Euro Gebühren fällig. Dies wurde ordentlich quittiert. Die Zumutungen der Residenzpflicht illustrierte er außerdem am Beispiel seiner schwangeren Schwester, der es nur an 10 von 30 Tagen eines Monats gestattet wurde, den Residenzbezirk zu verlassen, um mit dem werdenden Vater zusammen sein zu können, der in einem anderen Bundesland einer Arbeit nachging.

Bettina Fortunato, für DIE LINKE Landtagsabgeordnete in Brandenburg und Sprecherin für Asyl- und Flüchtlingspolitik, berichtete davon, was innerhalb der rot-roten Regierung in Brandenburg erreicht werden konnte: Voraussichtlich am 20. Juli wird eine Verordnung in Kraft treten, die für Asylsuchende und Geduldete die volle Bewegungsfreiheit innerhalb Brandenburgs sichern soll. Ein begleitender Erlass soll für großzügige und langfristige Sammelerlaubnisse sorgen, mit denen sich Flüchtlinge aus Brandenburg auch in Berlin frei bewegen können - und umgekehrt. Dies ist wegen des Transitverkehrs durch Berlin hindurch in der Praxis sehr bedeutsam. Zudem werden Berlin und Brandenburg eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, mit der es angrenzenden Bundesländern ermöglicht werden soll, eine generelle, länderübergreifende Freizügigkeit herzustellen. Trotz dieser ersten Schritte betonte sie das mittel- und langfristige Ziel der bedingungslosen, bundesweiten Abschaffung der Residenzpflicht.

Ulla Jelpke, Mitglied des Bundestags und innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, moderierte die Veranstaltung und stellte einen Antrag zur Abschaffung der Residenzpflicht vor, der bereits in der nächsten Woche von der Fraktion beschlossen und in den Bundestag einbebracht werden soll. Sie wies insbesondere auf die mit der Residenzpflicht verbundene Kriminalisierung von derzeit mehr als 125 000 betroffenen Flüchtlingen hin: Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN geht hervor, dass im Jahr 2009 die Kontrolltätigkeit der Polizei verschärft wurde und mehr als 3500 Ermittlungsverfahren wegen Residenzpflicht-Verstößen eingeleitet wurden. Im Jahr 2008 wurden 655 Personen nur deshalb verurteilt - auch zu Haftstrafen -, weil Menschen von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, ohne um Erlaubnis zu fragen. Vielfach würden diese Menschen auch doppelt bestraft, weil sie infolge der Verurteilungen keine Chance auf ein Bleiberecht haben.

Kay Wendel vom Brandenburgischen Flüchtlingsrat gab einen spannenden Überblick über die Geschichte des Widerstands von Betroffenen und Selbstorganisationen The Voice und Brandenburger Flüchtlingsinitiative gegen die Residenzpflicht. Gerade in den Bundesländern habe es Korrekturen bei der Residenzpflicht gegeben, in denen der Protest am deutlichsten zu vernehmen war. Als Akte zivilen Ungehorsams weigerten sich viele Betroffene demonstrativ, um eine behördliche Erlaubnis für die Wahrnehmung eines Menschenrechts zu bitten. Ein Betroffener klagte gegen entsprechende Bestrafungen bis hin zum Gerichtshof für Menschenrechte. Doch dessen Urteil von Ende 2007 beruhte auf einem juristisch spitzfindigen Zirkelschluss und war eine herbe Enttäuschung. Die Bewegung und der Kampf gegen die Residenzpflicht müssten deshalb wieder politisch und die Residenzpflicht müsse als Teil eines Systems institutionellen Rassismus kenntlich gemacht werden, so Kay Wendel. Er stieß auch eine Debatte dazu an, welche Gründe es für das starre Festhalten an einer - selbst in den Augen ihrer „Erfinder“ - eigentlich „nicht mehr zeitgemäßen“ Regelung sei.