Kinder von Langzeitarbeitslosen dürfen in Ferienjobs kaum etwas hinzuverdienen
Von Fabian LambeckWenn Kinder aus Hartz-IV-Familien einen Ferienjob antreten und mehr als 100 Euro im Monat verdienen, kürzt man ihren Eltern den Regelsatz. Denn das zusätzliche Einkommen wird mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Heute legt die LINKE dem Bundestag einen Antrag vor, der diese unsägliche Praxis beenden soll.
Ein Ferienjob bietet vielen Jugendliche die Möglichkeit, das eigene Taschengeld spürbar aufzubessern. Erst recht gilt das für Schulkinder aus sozial schwachen Familien. Gerade diese Benachteiligten müsste der Gesetzgeber bei der Arbeitsaufnahme eigentlich unterstützen. Doch in Deutschland folgt man nicht dem gesunden Menschenverstand, sondern den starren Vorschriften des Sozialgesetzbuches. Dort heißt es, dass Kinder aus Hartz-IV-Familien lediglich 100 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Alles was darüber liegt, wandert zu 80 Prozent in den Topf ihrer Bedarfsgemeinschaft. Wenn ein Schüler also in den Ferien einen sogenannten 400-Euro-Job annimmt, darf er davon nur 160 Euro behalten. Die restlichen 240 Euro werden mit dem Regelsatz verrechnet, also ihm und seinen Eltern vom Hartz- IV-Satz abgezogen.
So motiviert man junge Menschen kaum, sich eigenständig um Arbeit zu bemühen. Zumal Ferienjobs, wie der Name schon sagt, auf die Schulferien beschränkt sind. So wäre es rechnerisch möglich, diesen Lohn auf das ganze Jahr zu verteilen. Schließlich beträgt der monatliche Grundfreibetrag 100 Euro. Wenn die Betroffenen also 1000 Euro erhalten, könnte man die Summe auf zwölf Monate splitten. Somit stünde das Geld in vollem Umfang zur Verfügung. Beim Kindergeld ist diese Verfahrensweise längst üblich.
Während diese Verdienstgrenze nur für arme Schüler gilt, können Klassenkameraden, deren Eltern nicht auf Hartz IV angewiesen sind, mehr als 7 600 Euro pro Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Egal wie hoch das Einkommen ihrer Eltern ist.
Für Katja Kipping, die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, ist es nicht nachvollziehbar, »dass ein Kind von zwei Rechtsanwälten hier besser gestellt ist, als das Kind einer alleinerziehenden Verkäuferin«. Selbst die CDU mahnte hier schon Änderungsbedarf an - allerdings vor der Wahl. »Jetzt wollen die Christdemokraten davon nichts mehr wissen«, kritisiert Kipping. Die junge Abgeordnete aus Dresden gehört auch zu den Initiatoren des Antrags »Keine Anrechnung von Ferienjobs auf das Arbeitslosengeld II«, der heute als letzter Tagsordnungspunkt im Bundestag diskutiert werden wird. Darin fordern zahlreiche Abgeordnete der LINKEN die Bundesregierung auf, endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Anrechnung »definitiv ausschließt«. Die jetzige Regelung, so die Antragsteller, suggeriere den Kindern, dass »sich Leistung für sie nicht lohnt und bei ihnen nicht erwünscht wird«.
Bleibt abzuwarten, was aus dem Antrag wird. Den parlamentarischen Spielregeln folgend, wird man den Vorstoß der LINKEN in den Ausschuss für Arbeit und Soziales verweisen. Zwar heißt es im Antrag, alle Parteien hätten »eine baldige Korrektur« der Regelung in Aussicht gestellt, doch ob Union und SPD einem Antrag der LINKEN zustimmen werden, scheint doch eher unwahrscheinlich. Auch wenn die Ausschussvorsitzende seit kurzem Katja Kipping heißt.
Neues Deutschland, 26. November 2009