Die Bundestagsgruppe Die Linke klagt wegen der Beschränkung ihres Fragerechts vor dem Bundesverfassungsgericht. Die entsprechende Schriftsätze gingen am Montag nach Karlsruhe. Das Fragerecht für Die Linke wurde beschränkt, nachdem sie ihren Fraktionsstatus verloren hatte.
"Wir stellen die Anfragen nicht für uns, sondern um das Funktionieren der Demokratie zu gewährleisten", sagte Rechtspolitikerin Clara Bünger dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. "Der Weg nach Karlsruhe ist deshalb folgerichtig, weil wir mit dem Kampf um das Fragerecht auch um die Demokratie kämpfen", so Bünger.
Die Linke im Bundestag darf nur noch zehn Kleine Anfragen pro Monat an die Bundesregierung stellen - 120 Anfragen im Jahr. Für Die Linke ist das ein Eingriff in die Mandatsfreiheit. Die vormalige Linksfraktion hatte allein in dieser Wahlperiode (Stand: 01.02.2024) bereits 966 Kleine Anfragen gestellt. In vorangegangenen Wahlperioden wurden pro Jahr im Durchschnitt 700 solcher Kleinen Anfragen durch Linke-Abgeordnete gestellt.
"Die Möglichkeit, Informationen von der Regierung durch Anfragen zu erhalten, ist entscheidend für die parlamentarische Kontrolle und Transparenz, die für eine funktionierende Demokratie unerlässlich sind", argumentiert Clara Bünger: "Eine Begrenzung auf zehn Anfragen pro Monat ist ein Eingriff in die Mandatsfreiheit und damit der Kontrollmöglichkeit gegenüber der Bundesregierung. In Anbetracht des Grundsatzes der Volkssouveränität und der demokratischen Legitimation der wir als Linke gegenüber den Wählerinnen und Wählern gerecht werden müssen, ist die Einschränkung des Zugangs zu Informationen ein Versuch, die Transparenz und damit die demokratische Kontrolle zu untergraben."
Für Bünger persönlich bedeutet die Einschränkung des Fragerechts, dass sie künftig nicht einmal mehr 10 % von den Kleinen Anfragen stellen kann, die sie vor der Beschränkung gestellt hatte. "Vor dem Hintergrund der Veröffentlichungen der correctiv Recherchen und der Gefahr, die für unsere Demokratie von Verfassungsfeinden ausgeht, ist ein Schutz durch parlamentarische Kontrolle einer der wichtigsten Bausteine, den wir insbesondere in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft nutzen", mahnt die sächsische Abgeordnete Bünger.