Linksfraktion sieht NATO-Vertrag verletzt - Entscheidung für den Frühsommer erwartet
Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am (morgigen) Mittwoch über den Tornado-Einsatz in Afghanistan. Dem Verfahren vor dem Zweiten Senat des obersten deutschen Gerichts unter Vizepräsident Winfried Hassemer liegt die Klage der Linksfraktion des Deutschen Bundestags zugrunde, die in der Entsendung der Bundeswehrflugzeuge einen Verstoß gegen den NATO-Vertrag sieht. Eine Entscheidung der Karlsruher Richter wird erst im Frühsommer erwartet.Ende März hatte das Verfassungsgericht einen Eilantrag der Linken auf sofortigen Stopp der Tornado-Mission abgelehnt. Überraschend schnell setzten die Richter aber eine mündliche Verhandlung in der Hauptsache schon für den 18. April an. Erst von der Entscheidung darüber hängt ab, ob die Entsendung der sechs Bundeswehrflugzeuge rechtens ist oder doch beendet werden muss.
Die Ablehnung des Eilantrags begründeten die Richter mit Hinweis auf die in solchen Verfahren übliche Folgeabwägung. Es sei nicht ersichtlich, dass bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache bereits solche unumkehrbaren Nachteile eintreten würden, dass zuvor eine einstweilige Anordnung ergehen müsse.
In der Verhandlung am Mittwoch geht es nunmehr vor allem um die Frage, ob der Einsatz der Aufklärungsflugzeuge in Afghanistan noch vom NATO-Vertrag gedeckt ist. Die Linksfraktion argumentiert, das Mitwirkungsrecht des Bundestags sei verletzt, weil die Bundesregierung an einer Fortentwicklung des Bündnisvertrags mitgewirkt habe, die die gesetzlich abgesteckten Grenzen überschreite. Schließlich beteilige sich die NATO mit ihrer Führung der ISAF-Mission in Afghanistan an einem militärischen Einsatz, der keinen Bezug mehr zur Sicherheit im euro-atlantischen Raum aufweise. Auf die aber sei der NATO-Vertrag abgestellt.
Zudem habe auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum neuen strategischen Konzept des Bündnisses von 1999 ausdrücklich noch den Bezug militärischer Sicherheitsmaßnahmen zur euro-atlantischen Region für ein maßgebliches Element gehalten. Mit diesem regionalbezogenen Element aber breche die NATO mit den weltweiten Krisenreaktionseinsätzen. Hinzu komme, dass mit der Kooperation zwischen dem ISAF-Einsatz und der Operation «Enduring Freedom» nicht nur das Mandat des Sicherheitsrats der Vereinen Nationen überschritten, sondern auch gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes verstoßen werde.
Gysi und Lafontaine vertreten die Klage
Die Klage werden in Karlsruhe die beiden Fraktionschefs der Linken im Bundestag, Gregor Gysi und Oskar Lafontaine, persönlich vorbringen. Die Bundesregierung als Klagegegner ist dagegen nur mit der zweiten Garnitur bei der Verhandlung vertreten: Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Jung schickt seinen Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Kossendey (CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier den beamteten Staatssekretär Reinhard Silberberg.
Noch unklar ist, wie lange die acht beteiligten Verfassungsrichter für ihr Urteil benötigen. Üblich sind dafür etwa drei Monate, aber selbst bei der zweifellos eilbedürftigen Entscheidung über die vorgezogene Bundestagswahl 2005 dauerte es acht Wochen bis zur Verkündung der Entscheidung. Schneller wird es auch diesmal kaum gehen, so dass vor Mitte Juni nicht mit einem Urteil zu rechnen ist.
Von Gerhard Kneier