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Geheime Legalisierung des Verfassungsbruchs – eine Chronologie

Archiv Linksfraktion - Nachricht,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von Margret Geitner und Albrecht Maurer

„Im weltweiten Gewimmel der Funkwellen speichert die US-Regierung alle Signale, Befehle und Gespräche. Die National Security Agency (NSA), der geheimste aller Geheimdienste, lauscht rund um den Erdball und rund um die Uhr - auch in der Bundesrepublik.“

Dieses Zitat wurde vor fast 25 Jahren geschrieben, im Jahr 1989, im Spiegel. Der Artikel hieß:  „NSA: Amerikas großes Ohr. Die National Security Agency, der aggressivste US-Nachrichtendienst, hört Freund und Feind ab“.  10 Jahre später, also immer noch vor dem 11.09.2001 befasste sich das EU-Parlament mit einem Abhörsystem namens ECHELON. Weltweit abgehört wurde dem damaligen technischen Stand entsprechend der komplette über Satelliten geführte Kommunikationsverkehr. Es war  – unter Führung der USA – ein Gemeinschaftsprojekt von Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland. Das aktuelle PRISM-Programm ist also keineswegs Ausdruck einer durch den 11.09.2001 traumatisierten US-Nation.

Überwachung im Nachkriegsdeutschland

Geheimdienstliche Tätigkeit der USA in Westdeutschland gibt es schon weit länger. Allerdings haben sich die Fragen und der Charakter geändert. Nach 1945 wurde Deutschland von den alliierten Diensten überwacht. Millionenfach wurden Briefe aus dem Verkehr gezogen, geöffnet und ausgewertet. In Deutschland war der Faschismus gerade besiegt.

Historisch war der erste westdeutsche Nachrichtendienst nach 1945 die Organisation Gehlen – ein bereits von US-amerikanischen Besatzungsbehörden in der amerikanischen Zone gebildeter Nachrichtendienst. Sie war die Vorläuferorganisation des Bundesnachrichtendienstes (BND). Ende der 1940er Jahre umfasste die Organisation Gehlen rund 4.000 Mitarbeiter.

Neben der militärischen Aufklärung und Spionage gegen die Sowjetische Besatzungszone und andere Ostblock-Staaten sollte die Organisation Gehlen auch eine mögliche „kommunistische Gefahr“ im Inneren Westdeutschlands abwehren.

Die Amerikaner betrieben den neuen Geheimdienst zunächst als Dienststelle der  US-Armee, später, am 1. Juli 1949, übernahm ihn die im Jahre 1947 gegründete CIA. Am 1. April 1956 wurde die Organisation Gehlen, gleichzeitig mit der Gründung der Bundeswehr, mit ihrem Leiter in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland übernommen und erhielt den Namen Bundesnachrichtendienst. Eine gesetzliche Grundlage für den BND existierte lange Zeit nicht. Erst 1990 wurde – ausgelöst durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 mit dem darin postulierten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – ein Gesetz für den Bundesnachrichtendienst verabschiedet.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde am 7. November 1950 aufgrund des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 27. September 1950 gegründet. Bereits vorher betrieb die United States Army in Deutschland eine Tarneinrichtung namens „Amt für Verfassungsschutz“, deren Agenten unter anderem die Aufgabe hatten, Informationen über die 1945 wieder zugelassene KPD zu sammeln. Bis 1955 stand die Behörde unter Aufsicht der Alliierten. Die Befugnisse und die Arbeitsweise des Amtes entsprachen den Vorgaben des Polizeibriefes der Alliierten vom 14. April 1949.

Als 1955 das Besatzungsstatut der drei Westalliierten mit den Pariser Verträgen endete, erhielt Westdeutschland zwar staatliche Souveränität, die aber weiterhin durch alliierte Vorbehaltsrechte eingeschränkt blieb. Diese betrafen das Recht zu Überwachung und geheimdienstlicher Tätigkeit sowie zur Stationierung alliierter Truppen. Als Zusatzvereinbarungen wurden sie zwar zu innerstaatlichem Recht, waren aber geheim.

In einem Passus im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut aus dem Jahr 1959 verpflichten sich der US-amerikanische NSA und der BND zu engster Zusammenarbeit. Diese betraf insbesondere "die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten". Um die "enge gegenseitige Verbindung" zu gewährleisten, verpflichteten sich beide Seiten, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen. So ein Zusatzabkommen gibt es nur mit Deutschland.

1968: Deutschland beschnüffelt sich selbst – und teilt mit seinen Freunden

1968 wurde in Form des G10-Gesetzes eine rechtliche Grundlage geschaffen. Die Überwachung von Telefon- und Postverkehr wurde von den Alliierten auf die westdeutschen Nachrichtendienste (Militärischer Abschirmdienst (MAD), BND und Verfassungsschutz) übertragen. In einer Verwaltungsvereinbarung zum G10-Gesetz wurde den alliierten Diensten allerdings weiterhin das Recht eingeräumt, selbst abzuhören und zu überwachen. Eine geheime Zusatznote zum G10-Gesetz erlaubte den Alliierten zudem, weiterhin eigene Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Zusatznote ist völkerrechtlich verbindlich, bis heute. Ein Zusatz sieht vor, dass die überwachten Personen nicht das Recht haben, informiert zu werden. Zudem wird der Rechtsweg ausgeschlossen.

Alle Abkommen weiter in Kraft

Da das NATO-Truppenstatut bis heute noch in Kraft ist, bedeutet dies, dass auch die deutsch-alliierten Verwaltungsvereinbarungen und die darin geregelte enge Zusammenarbeit in Sachen Post- und Fernmeldeüberwachung in der Bundesrepublik ebenfalls noch in Kraft sind und entsprechend angewendet werden dürfen.

Auch die Wiedervereinigung hat die alliierten Rechte zur Überwachung auf deutschem Boden nicht abgeschafft. Das Recht zur Truppenstationierung und das Recht zum Schutz der Truppen und damit der geheimdienstlichen Aktivitäten einschließlich der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs blieben erhalten. Spitzelt die NSA in Deutschland, so tut sie dies auf vertraglicher Grundlage.

Freundschaft ist gut, mithören ist besser

„Freund hört mit“. Solange verschiedene NATO-Länder in Afghanistan Taliban aufspüren, greifen sich befreundete Dienste unter die Arme und tauschen geheimdienstliche Informationen aus. Aber auch der engste Freund hat möglicherweise Kenntnisse, die er nicht verrät. Also muss man sich auch gegenseitig ausspionieren. Das tut man auch unter Freunden.

Dass die NSA nun auch am Euro-Hawk-Projekt beteiligt war, zeigt es noch einmal auf: Freunde unterstützen sich – hier mit Verschlüsselungsgeräten. Eine bizarre Komponente. Die NSA liefert die Möglichkeit zum Verschlüsseln und kann anschließend auch von den Erkenntnissen der Drohne profitieren – unter Umständen mehr als der Bundeswehr lieb ist.

Die NSA hat den Auftrag, die weltweite Telekommunikation aller Art zu überwachen und nach nachrichtendienstlich verwertbaren Informationen zu filtern, diese zu identifizieren, zu sichern, zu analysieren und auszuwerten. Ferner obliegt ihr das nationale Verschlüsselungswesen und der Schutz eigener nationaler Telekommunikationswege einschließlich der Gewährleistung der nationalen Datensicherheit und Funktion des Cyberspace.

Geheimdienstkooperationen: nicht Willfährigkeit, sondern Eigeninteresse

Diese lange Geschichte der besonderen Kooperation von USA und BRD auch im Bereich der Geheimdienste hat ihre Ursprung genau genommen in den Ergebnissen des II. Weltkriegs und ihrer besonderen Ausprägung in Europa. Zu Beginn noch ganz unter den Fittichen der USA und mit diesen mehr und mehr im Antikommunismus verbunden, entwickelten die deutschen Dienste nach und nach ein Eigenleben und wurden im Rahmen der neuen Bündnisse – Nato und EU – zu Partnern der anderen westlichen Geheimdienste. In diesem Rahmen waren und sind sie Instrument deutscher Interessen. Und wenn der BND in Bagdad den Krieg führenden USA Informationen zukommen lässt, dann ist das nicht nur Willfährigkeit gegenüber dem großen Bruder, sondern auch ureigenstes Interesse der deutschen Politik, genauso wie die Verfolgung kritischer Journalistinnen und Journalisten im eigenen Land. Die Dimensionen von NSA und BND mögen sich gravierend unterscheiden – die Logik dahinter ist identisch. Ob diese Logik überhaupt demokratietauglich ist, ist die entscheidende Frage und nicht, ob die deutschen Richtervorbehalte strenger sind oder weniger Millionen Kommunikationseinheiten abgefangen und analysiert werden.

Geheimdienste sind unkontrollierbar

Immer wieder in schöner Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit werden – so wie es auch jetzt wieder geschehen wird – Vorschläge zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste vorgelegt, teilweise auch, wie nach dem letzten Untersuchungsausschuss in Sachen BND, in kleinen Häppchen umgesetzt. Und sie bleiben doch unkontrollierbar. Die Dienste und die politisch Verantwortlichen bestimmen selbst, was sie zur Kontrolle vorlegen. Sie bestimmen auch, worüber in welchem Umfang informiert wird. Und die Prinzipien der Geheimhaltung bestimmen, wer worüber überhaupt unter dem Siegel der Verschwiegenheit informiert wird. Und das, was in diesen Gremien landet – G-10-Kommission, Parlamentarisches Kontrollgremium und Vertrauensgremium im Haushaltsausschuss – ist ja längst nicht alles, was im Geheimen versenkt wird:

Im Mai 2012 befragte die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung zu "Strategischer Fernmeldeaufklärung durch Geheimdienste des Bundes". Befragt nach den Kosten der eingesetzten Überwachungsmittel, antwortete die Bundesregierung: „Eine Auflistung der konkreten Kosten für die Kommunikationsüberwachung im Rahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung kann Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten sowie auf das Aufklärungspotential des BND zulassen. Aus diesem Grund muss ausnahmsweise der parlamentarische Auskunftsanspruch vor dem Geheimhaltungsinteresse des BND insoweit zurücktreten als die nachstehende Antwort mit dem Verschlusssachengrad „Geheim“ eingestuft und zur Auslage in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages bestimmt wird“. Und bei diesen Fragen ging es ja nur um die Kosten, ebenso geheim sind Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bestimmten Bereichen, technische Fähigkeiten und vieles mehr; „ausnahmsweise“ meint also regelmäßig…

EIn weiteres Beispiel: Im November 2012, lange vor Bekanntwerden des PRISM-Programms also, stellte der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Jan Korte der Bundesregierung eine weitere schriftliche Frage: „Wie oft haben …die ehemaligen Westalliierten …von ihrem, in der geheimen Zusatzvereinbarung zur Ausführung des G-10-Gesetzes von 1968 verbrieften Recht zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs …seit 1990 Gebrauch gemacht (bitte für die Zeiträume 1990-1994, 1995-1999, 2000-2004, 2005-2009 und 2010-2012, Art der Überwachungsmaßnahmen, beteiligten alliierten und bundesdeutschen Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden und Anzahl der jeweils betroffenen Personen aufschlüsseln) und welche Gremien kontrollieren diese Überwachungsmaßnahmen?“ – Die Antwort lautete schlicht: „ Die für die Antwort erforderlichen Informationen konnten in der für die Beantwortung von Schriftlichen Fragen zu Verfügung stehenden Zeit nicht eingeholt werden.“

Das Geheime breitet sich aus

Der Bundesnachrichtendienst soll nach dem BND-Gesetz aus dem Jahre 1990 -  Informationen sammeln und auswerten, „die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind“. Der BND folgt in den nächsten Jahren denselben „Gesetzmäßigkeiten“ wie Verfassungsschutz und auch der MAD: Der eigentliche Daseinszweck, der Ostblock, existiert nicht mehr, der innere (Verfassungsschutz-Aufgabe) und äußere Feind (BND-Zuständigkeit) ist zunächst weg. Es muss ein neuer gefunden werden.

Neue Feinde, neue Aufgaben: Generalschlüssel Terrorismus

Vier Jahre nach dem ersten BND-Gesetz 1990 wird der Dienst für den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität verpflichtet. Zusätzlich zu allen Abhörbefugnissen nach dem G-10-Gesetz wird die seit 1968 praktizierte „strategische Fernmeldeaufklärung“ des BND 1994 ausgeweitet auf Proliferation (illegalen Waffenhandel und andere kriegstaugliche Güter), Drogenhandel und Geldwäsche bzw. -fälschung. Die Entwicklung beim Verfassungsschutz verlief ähnlich. Und sie wurde nach dem 11. September 2001 entsprechend der neuen Aufgabe auf internationalen Terrorismus ausgerichtet. Und so rastert auch der BND millionenfach Kommunikationsdaten nach bestimmten Begriffen und kann oder will nicht immer unterscheiden, ob es sich um deutsche Bürgerinnen und Bürger handelt oder nicht.

Mit dem  Generalschlüssel Terrorismus ließ sich in den folgenden Jahren der Wille umsetzen, möglichst viel vom technisch Machbaren im Bereich der präventiven Erfassung, Überwachung und Kontrolle zu praktizieren und national wie europäisch und international gesetzlich umzusetzen. Gebremst haben manchmal das Bundesverfassungsgericht – etwa bei der Vorratsdatenspeicherung oder der Online-Durchsuchung – und oppositionelle Bewegungen. Verhindert, geschweige denn umgekehrt, wurde die Entwicklung nicht.

Alle die im Folgenden nur in einem winzigen Ausschnitt angeführten Gesetze und Maßnahmen haben den Diensten den Zugriff auf BürgerInnendaten in größerem Umfang ermöglicht. Sie stellen die Daten bereit, die dann auf legalem oder halblegalem Weg ausgetauscht werden. Es gibt aber keinen Austausch, der sich nicht auf irgendein Gesetz, eine Vereinbarung oder Richtlinie stützen könnte. Diese Aufzählung ist nur ein kleiner Ausschnitt:

 

  • 1990: BND-Gesetz, Verfassungsschutzgesetz, MAD-Gesetz
  • 1994: Verbrechensbekämpfungsgesetz: u.a. Erweiterung der Befugnisse des BND zur Überwachung der internationalen Telekommunikation
  • 2002: Geldwäschebekämpfungsgesetz, Terrorismusbekämpfungsgesetz: Geheimdienste können bei Banken, Kurierdiensten, Fluggesellschaften und Telekommunikationsunternehmen Auskünfte einholen
  • 2006: Terrorismusbekämpfungsgesetz wird verlängert, die Befugnisse noch einmal ausgeweitet
  • 2006: Anti-Terror-Datei: Gemeinsame Datei aller Sicherheitsbehörden (Polizei und Geheimdienste)
  • 2007: Fluggastdatenübermittlung an die USA (PNR): Nach zunächst jahrelangen illegalen Praktiken werden diese in langen Verhandlungen zwischen EU und USA legalisiert. Inzwischen wird auf EU-Ebene ein eigenes PNR-System verhandelt.
  • 2008: Vorratsdatenspeicherung mit sechsmonatiger Speicherung aller Verbindungsdaten von Telefon und E-Mail tritt in Kraft. Die Vorratsdatenspeicherung wird im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
  • 2011: Erneute Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes

Vom  Trennungs- zum Kooperationsgebot von Polizei und Geheimdiensten

Eine Besonderheit der deutschen Sicherheitsarchitektur ist das – zumindest theoretisch noch gültige – Trennungsgebot. Es geht auf Vorgaben der Alliierten zurück, wonach in Deutschland keine Geheime Staatspolizei mehr entstehen dürfe; Polizei und Geheimdienste müssen streng getrennt agieren, weil sie auf vollkommen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen arbeiten. Seit seiner Existenz war dieses Gebot umstritten, wurde umgangen und mit windigen juristischen Konstruktionen als Hülle erhalten. Aus dem Trennungsgebot wurde schließlich ein Kooperationsgebot, das längst auch auf europäischer Ebene gilt. Das heißt: Polizeien und die Geheimdienste – auch der Auslandsgeheimdienst BND – sind mittlerweise aufs Engste national und auf europäischer Ebene miteinander verbandelt. Eindrucksvolle Beispiele sind die so genannten Abwehrzentren:

Das erste Zentrum dieser Art, das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), wurde  im Dezember 2004 eingerichtet. Zuständig soll es ausschließlich für den Bereich des islamistischen Extremismus/Terrorismus sein. Insgesamt 40 Behörden sind in seine Arbeit involviert: acht Bundesbehörden – Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, BND, MAD, Bundespolizei, Zollkriminalamt, Bundesanwaltschaft und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ferner die Landeskriminalämter und die Landesämter für Verfassungsschutz aller 16 Länder. Das GTAZ ist aufgeteilt in zwei räumlich getrennte Auswertungs- und Analysezentren: die nachrichtendienstliche Informations- und Analysestelle (NIAS) und die polizeiliche (PIAS).

Nach dem Vorbild des GTAZ wurde im Dezember 2011 das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) aus dem Boden gestampft. Genauso handstreichartig wie die Gründung des GAR folgte nur wenige Monate später die des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrums (GETZ). Das GAR geht darin auf, bleibt aber „als solches erhalten“ und deckt im GETZ den Bereich Rechtsextremismus ab. Das neue Zentrum umfasst nun als „behördenübergreifende Kommunikationsplattform“ auch die Bereiche Linksextremismus/Linksterrorismus, Ausländerextremismus/Ausländerterrorismus und Spionage/Proliferation. Damit sind sämtliche klassischen Tätigkeitsfelder des polizeilichen Staatsschutzes bzw. des Verfassungsschutzes in „behördenübergreifenden“ Zentren vereint.

Beim GETZ sind dieselben 40 Bundes- und Landesbehörden beteiligt wie beim GTAZ. BND und MAD sowie Europol werden allerdings nur anlass- bzw. fallbezogen eingebunden.

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung de facto abgeschafft

Der Einfluss des sogenannten Auslandsgeheimdienstes BND wächst also seit langem auch im Innern, immer weitere Bereiche der Sicherheitspolitik werden mit geheimdienstlicher Arbeit durchsetzt und fallen damit auch unter die Geheimhaltungsprinzipien. Letzten Endes bestimmen also die Geheimdienste, was veröffentlicht wird und was nicht – es sei denn, Whistleblower à la Snowden heben gelegentlich mal einen Zipfel hoch. Deshalb sind alle Behauptungen, Geheimdienste seien unverzichtbar, Glaubensfragen und das Gegenteil von politischer Vernunft. In diesem Geflecht von Dateien, Institutionen und Kooperationen verschwinden aber auch alle effektiven Kontrollmöglichkeiten. Schon längst ist für die Bürgerinnen und Bürger ein Zustand eingetreten, den das berühmte Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Volkszählung aus dem Jahr 1984 eigentlich verhindern wollte. Denn ein Kernsatz des Urteils lautete, dass Bürgerinnen und Bürger wissen können müssen, wer welche Daten zu welchem Zweck sammelt und verarbeitet. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in diesem Sinn ist durch diese Entwicklung nicht mehr gewährleistet.

 

linksfraktion.de, 30. Juli 2013