Erste Sitzung des neuen NSU-Untersuchungsausschusses
Der neue NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages ist mit einer Sachverständigenanhörung gestartet, die vor allem die aktuelle Gefahr eines neuen Rechtsterrorismus in den Blick nahm und der Frage nachging, welches in Teilen bis heute aktive Netzwerk das NSU-Kerntrio umgab. Darüber hinaus ging es um die Erwartungen der Hinterbliebenen und Opfer der NSU-Taten an den neuen Untersuchungsausschuss, die noch immer nicht geklärte Rolle der V-Leute, die den NSU umgaben, und die Umsetzung der Empfehlungen des ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) des Bundestages zum NSU in den Bereich Polizei und Verfassungsschutz.
Barbara John sprach als Ombudsfrau für die Opfer und Angehörigen die offenen Fragen an, die diese bis heute umtreiben. Warum wurde das Trio nicht bereits 1998 festgenommen, wo es doch unzählige Hinweise auf seinen Aufenthaltsort und seine Helfer_innen gab? Wie erfolgte die Auswahl der Opfer? Was waren die Motive für den Mord an der Polizistin Michele Kiesewetter? Warum war ein Verfassungsschützer beim Mord an Halit Yozgat in Kassel anwesend? Sodann schilderte sie dem Ausschuss die gegenwärtige Situation der Familien der Opfer, die sich seit 2011 zumindest stabilisiert habe. Bis heute gibt es jedoch zahlreiche Probleme und bürokratische Hindernisse: Deutsche Staatsbürgerschaften werden schleppend erteilt, doppelte Staatsbürgerschaften verhindert. Einen spezifischen Hilfsfonds für die Angehörigen und Opfer gibt es nicht, so dass die Finanzierung der Prozessbesuche und der inzwischen an den Tatorten entstandenen Gedenkorte über private Spenden erfolgen muss. Dass es bis heute keinerlei rechtliche Konsequenzen für irgendeinen Beamten im NSU-Komplex gegeben hat, wurde von Frau John als großes Problem beschrieben, da damit der Eindruck verfestigt werde, alle Ermittlungen und Handlungen der Behörden seien völlig korrekt verlaufen.
Andrea Röpke, Journalistin und eine der besten Kennerinnen der rechten Szene in Deutschland, machte deutlich, dass der Untersuchungsausschuss nicht nur mit Blick auf die NSU-Taten, sondern auch wegen der Gefahr eines neuen Rechtsterrorismus wichtig ist. Die aktuelle Welle rassistischer Anschläge im Land und die an vielen Orten zu beobachtende Verbindung von Naziszene und rechten Bürgern in Gestalt der „Gida“-Aufmärsche ist für Röpke ein Ausdruck dieser aktuellen Gefahr. Parteien wie „Der III. Weg“ und „Die Rechte“ seien Wegbereiter dieser Entwicklung. Personell gäbe es eindeutige Bezüge zum NSU-Umfeld, so über Mike Eminger, den Bruder des in München angeklagten André Eminger und Matthias Fischer, die beide beim „III. Weg“ aktiv sind und für einen militanten Neofaschismus stehen. Fischer fand sich zudem schon auf der Adressliste von Uwe Mundlos, die in der Garage in Jena 1998 gefunden wurde. Schließlich präsentierte Andrea Röpke eine ganze Reihe von Hinweisen und Indizien, die die Existenz weiterer rechter Terrorzellen parallel zum NSU nahelegen und die die Frage nach Helfern an den Tatorten der Morde erneut aufwerfen. Insbesondere ihre Hinweise auf die Rechtsrock Band Oidoxie, die damit verbundenen Combat 18-Strukturen und die Verbindungen nach Dortmund und Kassel im Jahr 2006 waren von großer Brisanz, denn in Dortmund und Kassel wurden im Frühjahr 2006 die Morde an Mehmet Kubasik und Halit Yozgat vom NSU verübt.
Dirk Laabs, ebenfalls Journalist und Autor des Buches „Heimatschutz“ zum NSU-Komplex, widmet sich vor allem der Rolle des Verfassungsschutzes und der V-Leute im NSU-Umfeld. Seiner Ansicht nach gab es keine Analyseschwäche des Inlandsgeheimdienstes beim Thema extreme Rechte. Im Gegenteil: Die Szene sei völlig durchsetzt mit Spitzeln gewesen, was die Frage, warum das Trio nach dem Abtauchen nicht festgenommen wurde, umso dringender mache. Besonders die V-Mann-Aktivitäten im Bundesland Sachse, in dem das Trio 13 Jahre lang wohnte, seien bis heute ein dunkler Fleck, den der Ausschuss aufklären müsse. Auch Laabs machte darauf aufmerksam, dass es trotz nachgewiesener Falschaussagen von Verfassungsschützern in den Untersuchungsausschüssen, keinerlei disziplinarische Konsequenzen gäbe. Schließlich gab Laab dem Ausschuss zahlreiche Hinweise für die Arbeit: So müsse die Aktenvernichtung im Bundesamt für Verfassungsschutz noch einmal in den Blick genommen werden, vor allem weil nach Abschluss des ersten Untersuchungsausschusses zahlreiche V-Mann-Akten wieder aufgetaucht seien. Die Aktivitäten der V-Leute im direkten Umfeld des Kerntrios müssten genauer unter die Lupe genommen werden, dazu verwies Laabs auf die Rolle der verdeckten Mitarbeiter der Dienste, die noch gar nicht in den Blick genommen worden sei.
Schließlich hörte der Ausschuss die beiden Leiter der Arbeitskreis II und IV (Polizei und Verfassungsschutz) der Innenministerkonferenz (IMK), Frank Niehörster und Burkhard Freier, die zur Umsetzung der Empfehlungen des 1. PUA-NSU berichten sollten. Angeführt wurden hier die organisatorischen und gesetzlichen Veränderungen, die mit Blick auf den NSU-Komplex umgesetzt worden seien. Während Herr Freier relativ detailliert Veränderungen der Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund schilderte und auch auf die konkreten Fehler und daraus abgeleitete Veränderungen einging, wurde von Herrn Niehörster für den Bereich der Polizei der Eindruck erweckt, die Polizei sei ohnehin seit langem mit dem Thema Interkulturalität befasst. Hier zeigte sich einmal mehr das Problem, dass das Thema des institutionellen Rassismus bei den Polizeibehörden bis heute nicht anerkannt wird und man dementsprechend keinen verstärkten Handlungsbedarf sieht.
Für die weitere Arbeit des Untersuchungsausschusses hat die Anhörung eine große Zahl an konkreten Aufgaben, Themen und Fragestellungen ergeben. Als ersten Themenkomplex wird der PUA die Vorgänge um die Selbstenttarnung des NSU am 4. November 2011 und das Handeln der (Bundes-)Behörden in diesem Zusammenhang behandeln. Da zunächst die eingehenden Akten zu diesem Komplex gesichtet werden müssen, wird die erste Zeugenvernehmung am 18. Februar 2016 und dann in jeder weiteren Parlamentswoche stattfinden.
Gerd Wiegel