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In einem Stahlwerk wird geschmolzenes Metall in eine Gießform gegossen, daneben eine Arbeiter und ein Gabelstapler © iStock/simonkr

Für gute Arbeitsbedingungen und höhere Löhne

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Besser mit Tarifvertrag! Das weiß auch die EU und hat deshalb in ihrer Mindestlohn-Richtlinie vorgeschrieben, dass jeder Mitgliedstaat mit einer niedrigen Tarifbindung Maßnahmen zur Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung vornehmen muss. Im Koalitionsvertrag versprach die Ampel, sie wolle „…die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbindung stärken, damit faire Löhne in Deutschland bezahlt werden“. Geliefert hat die Bundesregierung bis heute nicht. Die Linke stellt diese Woche ihren Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung in Deutschland im Bundestag zur Abstimmung. 

Tarifverträge sorgen nachweislich für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. In Betrieben, in denen ein Tarifvertrag gilt, haben die Beschäftigten aber nicht nur mehr Geld in der Tasche oder kürzere Arbeitszeiten. Es gibt auch mehr Urlaubstage, Zuschläge für Arbeitszeiten am Abend, in der Nacht oder am Wochenende und nicht selten Sondervergütungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Insbesondere Flächentarifverträge haben eine stabilisierende Wirkung. Sie verhindern Schmutzkonkurrenz und garantieren für alle Betriebe einer Branche die gleichen Wettbewerbsbedingungen.

Die Ursachen für schlechte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt sind komplex, ein wichtiger Aspekt ist die abnehmende Organisationsmacht der Gewerkschaften. Diese ist nicht über Nacht eingetreten, sondern Folge politischer Entscheidungen: Der Angriff auf den Sozialstaat durch die Agenda 2010 hat Anfang des 2000er Jahre Arbeit entwertet und einen Niedriglohnsektor entstehen lassen. Leiharbeit, Befristungen, Minijobs, Niedriglöhne oder Hartz IV haben die Kampfkraft der Gewerkschaften geschwächt. So konnten sie der systematischen Tarifflucht der Arbeitgeber zu wenig entgegensetzen.

Und die Tarifbindung ist im freien Fall: In nahezu jedem Bundesland und nahezu jedem Wirtschaftszweig (mit Ausnahme des Öffentlichen Dienstes), sowie für jede Betriebsgrößenklasse. Zuletzt arbeiteten 2023 nur noch knapp die Hälfte der Beschäftigten im Westen (51 Prozent) und 45 Prozent der Beschäftigten im Osten in einem Betrieb, für den ein Tarifvertrag galt. Seit 1998 ist die Tarifbindung insgesamt um 25 (West) bzw. 19 (Ost) Prozentpunkte zurückgegangen.

Eine Umkehr dieses Trends und eine Erhöhung der Tarifbindung ist für Die Linke von zentraler Bedeutung. Denn eine flächendeckende Tarifbindung ist der beste Garant für Gute Arbeit. Den politischen Ordnungsrahmen dafür setzt der Gesetzgeber. Selbstverständlich ist es die Aufgabe der Gewerkschaften, für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne zu kämpfen. Zur Wahrheit gehört jedoch, dass Politik mit ihren Gesetzen den Rahmen dafür schafft, dass diese Kämpfe leichter oder schwerer ausfallen. Deshalb ist es unerlässlich, dass sich Die Linke in den Parlamenten auf allen Ebenen für eine Trendwende einsetzt, damit Gesetzgebungsverfahren den Sinkflug der Tarifbindung umkehren, die Organisationsmacht der Gewerkschaften gestärkt und Tarifflucht erschwert wird.

Rückenwind gibt es dazu aus dem Europäischen Parlament: Die Europäische Mindestlohn-Richtlinie (RL (EU) 2022/2041) schreibt vor, dass „jeder Mitgliedsstaat, in dem die tarifvertragliche Abdeckung unterhalb einer Schwelle von 80 Prozent liegt“, einen Aktionsplan zu erstellen hat. Dieser soll „einen klaren Zeitplan und konkrete Maßnahmen zur schrittweisen Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung“ enthalten. Auch in Deutschland sind umfassende gesetzliche Maßnahmen zur direkten Förderung und Stärkung der Tarifbindung unerlässlich. Die Linke hat diese in einem Antrag zusammengefasst, der am 4. Juli im Deutschen Bundestag abgestimmt wird:

  1. Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen
  2. Öffentliche Aufträge nur an Unternehmen, die Tariflöhne zahlen (Bundes-Tariftreuegesetz)
  3. Verbot von OT-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden (ohne Tarifbindung)
  4. Stärkung der Nachbindung und Nachwirkung von Tarifverträgen bei Unternehmensumwandlungen und Betriebsübergängen
  5. Lohndumping durch aus dem Ausland entsandte Beschäftigte unterbinden, im Arbeitnehmerentsendegesetz allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge berücksichtigen