Eine lang vorbereitete und mit den entsprechenden Behörden abgestimmte Reise des Co-Vorsitzenden der LINKEN-Bundestagsgruppe, Sören Pellmann, sollte die Gelegenheit bieten, sich mit Akteuren der Zivilgesellschaft und VertreterInnen der Administration ein Bild von der Lage vor Ort zu machen. Insbesondere der russische Krieg gegen die Ukraine mit seinen gravierenden Auswirkungen für die Menschen in diesem kriegsgebeutelten Land führen zu stark polarisierten Debatten – auch in Deutschland. Das war der Anlass, um mit GewerkschafterInnen, Angestellten der Stadtverwaltung und weiteren ins Gespräch zu kommen.
Obwohl diese Reise im Vorfeld mit den deutschen Sicherheitsorganen und Botschaften abgestimmt war, wurde Sören Pellmann der Grenzübertritt verweigert. Die Grenzpolizei setzte ihn kurzzeitig im Bahnhof von Lwiw fest und eskortierte ihn anschließend zurück an die Grenze, wo er den polnischen Behörden übergeben wurde. In seinen Diplomatenpass wurde ein dreijähriges Einreiseverbot bis zum 15. Juni 2026 gestempelt. Wenn dieses Ablaufdatum korrekt sein sollte, besteht das Einreiseverbot seit Mitte 2023.
Die bearbeitenden GrenzerInnen konnten keine Angaben über die Gründe des Einreiseverbotes geben. Fakt ist, dass es Listen oder Informationen gibt, die eine Einreise für Sören Pellmann unmöglich gemacht haben. Die genauen Hintergründe für diesen bislang einmaligen Vorfall sind aufzuklären. Die Bundesregierung und das Auswärtige Amt wurden unmittelbar informiert und nehmen sich dieser Angelegenheit an. Für die Delegation, deren weitere Mitglieder ins Land einreisen durften, war diese Entwicklung nicht absehbar. Die Existenz eines Einreiseverbotes – insbesondere vor dem Hintergrund des diplomatischen Status von Sören Pellmann – stand nicht im Raum.
Sören Pellmann erklärt zu diesen Ereignissen: „Es ist eine parlamentarische Selbstverständlichkeit, die eigenen Positionen mit den Gegebenheiten vor Ort in Einklang zu bringen. Deshalb bedauere ich es sehr, dass ich den oft angemahnten Blick auf die Lebensumstände und Realitäten der Angegriffenen nicht selbst machen konnte.
Das war mir insbesondere nach dem Angriff russischer Raketen auf Kyjiw am letzten Montag wichtig, bei dem ein Kinderkrankenhaus getroffen wurde. Denn dieser furchtbare Angriff – ein Verstoß gegen das Humanitäre Völkerrecht – war auch für die Menschen nicht nur in Kyjiw ein Novum. Er reiht sich ein in die schockierend lange Liste russischer Kriegsverbrechen.
Viele Politikerinnen und Politiker, auch solche mit einer regierungskritischen Haltung, durften nach Kyjiw reisen. Es ist nach wie vor nicht geklärt, weshalb mir als Gruppenvorsitzendem der Linken im Bundestag und Mitglied des Stadtrates der Partnerstadt Leipzig die Einreise verwehrt wurde. Dabei geht es nicht um mich persönlich, sondern die Gruppen und Institutionen, denen ich angehöre. Von meiner Reise hätte die Ukraine, für deren Unterstützung wir im Wahlkreis Spenden sammelten, keinerlei Schaden genommen, im Gegenteil.
An meiner Solidarität mit den Betroffenen des Angriffskrieges wird das nichts ändern. Mich leitet dennoch auch weiter die Überzeugung, dass die Kriegshandlungen so schnell wie möglich enden müssen.“
Am 11.7. erklärte sich das ukrainische Außenministerium mit Bezug auf den ukrainischen Geheimdienst zum Sachverhalt. Dabei wurde ohne Belege pauschal das Einreiseverbot mit der angeblichen Verweigerung des Selbstverteidigungsrecht der Ukraine und Unterstützung des russischen Aggressors begründet. Diese Anschuldigung sind unter Verweis auf die klare Positionierung der Partei Die Linke (siehe: https://gleft.de/5f7) und der Resolution der Leipziger Stadtratsfraktionen zur russischen Invasion in der Ukraine (Link: https://gleft.de/5Fk), die vom damaligen Fraktionsvorsitzenden Sören Pellmann unterschrieben ist, haltlos: Das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine stand zu keinem Zeitpunkt in Frage. Das ist Beschlusslage. Auch bei der Verurteilung des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sind die Mitglieder der Partei Die Linke klar positioniert.
Eine weitere Aufarbeitung dieses beispiellosen Vorfalls inklusive einer Richtigstellung sind notwendig, dafür stehen wir mit den entsprechenden Behörden in Kontakt. Nach Informationen des Auswärtigen Amtes wurde noch keinem Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einreise in die Ukraine verwehrt.