Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Fraktion DIE LINKE, erläutert das Moratorium für sämtliche Sicherheitsgesetze, dass in dieser Woche von der Fraktion im Bundestag gefordert wird. Das BKA-Gesetz inkl. Online-Durchsuchung stellt den größten Eingriff in die Freiheitsrechte seit dem großen Lauschangriff dar.
Diese Woche wird der Bundestag voraussichtlich das neue BKA-Gesetz beschließen und außerdem verschiedene Gesetzentwürfe der Bundesregierung debattieren, die Bezug zum Thema Datenschutz haben. Es wird um das Datenschutzgesetz gehen, um biometrische Daten im Personalausweis, um das Telekommunikationsgesetz, den elektronischen Entgeltnachweis und um Fluggastdaten. Gibt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch, das das Verfassungsgericht vor knapp 25 Jahren festgeschrieben hat?
Die Wahrnehmung dieses Rechts ist schon lange ein verbissener Abwehrkampf. Das Recht besagt ja nicht nur, dass meine Daten mir gehören, es sagt ja vor allem, dass BürgerInnen wissen müssen, wer was mit seinen/ihren Daten macht, um als BürgerIn überhaupt autonom handeln zu können. Es wäre ganz dringend Zeit, dieses Recht aufzupolieren und seinen Sinn für die heutigen Zustände und Techniken zu erneuern. In der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion zum Datenschutz und den Bundestagsberatungen zu den neuen Sicherheitsgesetzen werden wir für eine progressive Politik der Bürgerrechte werben.
Auch heute spielt das Verfassungsgericht eine wichtige Rolle, wenn Bürgerinnen und Bürger vor der wachsenden Neugier der Behörden geschützt werden müssen. Wird es der Idee der Demokratie gerecht, wenn sich die Politik darauf verlässt, dass ein Gericht schon darauf achten wird, dass nicht gegen das Grundgesetz verstoßen wird?
Nein, das tut es nicht. Das BVerfG ist allenfalls eine Notbremse, die zwar funktioniert, aber derzeit zu häufig zum Einsatz kommt. Das Parlament, die Fraktionen, einschließlich der Regierungsfraktionen, haben die Aufgabe um verfassungskonforme Gesetze zu kämpfen. Bei dem derzeitigen Ping-Pong - ich mach mit meiner Mehrheit ein Gesetz, Du kannst ja klagen - wird nur das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der Politik zerstört. Schäuble und die große Koalition insgesamt diskreditieren BVerfG-Entscheidungen noch dadurch, dass sie einfach an ihren Projekten festhalten und sie allenfalls etwas weichgespült weiter verfolgen.
Mit dem BKA-Gesetz soll legal werden, dass Polizeibeamte heimlich in Wohnungen Video-Kameras installieren und per Trojaner Computer durchsuchen - noch ein Fall für das Verfassungsgericht?
Es sind Klagen angekündigt, ich bin mir über deren Erfolgsaussichten nicht sicher, wir würden sie natürlich trotzdem unterstützen. Aber ein für uns positives Urteil würde aber unsere Probleme nicht lösen. Auch eine - im Sinne des BVerfG - verfassungskonforme Online-Durchsuchung hielte ich für undemokratisch. Nicht alles was erlaubt ist, ist auch richtig. Vernünftige Gestaltungsmöglichkeiten für Politik gibt es auch ohne dass man ständig an die Grenzen der Verfassung stößt: Angesichts dessen, dass das BKA-Gesetz incl. Online-Durchsuchungen den größten Eingriff in die Freiheitsrechte seit dem Großen Lauschangriff darstellt, fordern wir diese Woche ein Moratorium sämtlicher Sicherheitsgesetze und ihre Überprüfung auf Wirksamkeit und Vereinbarkeit mit den Grundrechten.
Kann der vielfach beschworene Richtervorbehalt - also die Vorgabe, dass jede Maßnahme durch einen unabhängigen Richter genehmigt werden muss - ausreichenden Schutz vor ausufernder Überwachung bieten?
Nein. Richter selbst beschreiben die Behandlung von Genehmigungen z.B. bei Hausdurchsuchungen als fließbandartig. Im BKA-Gesetz sind die Schwellen ja auch noch abgesenkt - in konstruierbaren Eilfällen wie der Gefahr im Verzug können „zur Not“ BKA-Beamte auch selbst entscheiden, ohne dass die Gründe dafür im Nachhinein nachvollziehbar oder überprüfbar sind.
Wir hören immer häufiger von Fällen von Datenmissbrauch oder -diebstahl. Welchen Stellenwert hat der Datenschutz in einer Zeit, in der immer mehr Daten digital gespeichert und vernetzt werden?
Der Stellenwert ist ungeheuer hoch wie die Fälle Telekom oder Lidl, der Missbrauch von Meldedaten usw. zeigen. Die Frage ist wie kann Datenschutz wirksam werden? Wann hört der Staat auf, Firmen wie die Telekom mit der Vorratsdatenspeicherung von Millionen BürgerInnen zu betrauen, wann legt die Regierung ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vor, das wirklich schützt? Wann sorgt die Bundesregierung im Bereich der BA für Arbeit für Datenschutz bei sich und in den Argen? Wann hört die Bundesregierung auf, Gesetze zu fordern und Abkommen zu schließen, in denen unkontrollierter Austausch von Daten - vor Datenschutz und -sicherheit - abgesegnet und zur Pflicht gemacht wird?
Mit dem Argument der Gefahrenabwehr wird immer mehr in Grund- und Bürgerrechte eingegriffen. Lässt sich Sicherheit durch den Abbau von Freiheit herstellen?
Nein, Gefahrenabwehr ist etwas anderes. Und mit der Antwort weiß ich mich an der Seite von Zehntausenden überwiegend jungen Leuten, die am 13.10. in Berlin und in anderen Städten gegen Überwachung und Kontrollwahn demonstriert haben. Ich weiß mich auch einig mit den Grundsätzen der Demokratie, wonach die BürgerInnen zwar dem Staat mit Misstrauen begegnen sollen, der Staat aber nicht das Recht hat, seine BürgerInnen unter Generalverdacht zu stellen, als Gegner zu behandeln und auszuforschen. Letztendlich halte ich es für notwendig, dass die Bevölkerung darüber aufgeklärt wird, wie sich die Gefahrenlage wirklich darstellt - dabei würde deutlich werden, dass die Bundesrepublik nach wie vor eines der sichersten Länder der Welt ist.
Einig mit Demonstrierenden gegen Überwachung und Kontrollwahn
Archiv Linksfraktion -
Interview der Woche
von
Jan Korte,