Der Bundestag diskutiert im Rahmen einer sogenannten Orientierungsdebatte ein weiteres Mal über die gesetzliche Regelung der Sterbehilfe. Drei Gruppen von Abgeordneten haben sich fraktionsübergreifend zusammengefunden, um Vorschläge zu einem entsprechenden Gesetz zu erarbeiten, und das Bundesgesundheitsministerium hat einen Diskussionsentwurf zum Thema vorgelegt.
Anlass dieser erneuten Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Februar 2020, welches das 2015 beschlossene Verbot der „geschäftsmäßigen“, also wiederholten, Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärte. Das BVerfG erklärte das Recht, das eigene Leben zu beenden, zu einem Teil und Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts und verbot Regelungen, die dieses grundsätzlich beschränken oder praktisch aushebeln.
Das BVerfG betont, dass die Entscheidung zur Beendigung des eigenen Lebens aus einem dauerhaften und frei von Beeinflussung oder Druck entstandenen Willen gefällt und suizidwilligen Personen ausführliche und ergebnisoffene Beratung angeboten werden muss. Die letztliche Entscheidung ist aber zu respektieren und ihre Umsetzung zu ermöglichen, und dies nicht nur für unheilbar erkrankte Menschen.