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Zwei jüngere Hände halten eine ältere Hand © iStock/fzant

»Einem Sterben in Würde und Selbstbestimmung muss ein ebensolches Leben vorangehen«

Archiv Linksfraktion - Im Wortlaut von Petra Sitte,

Der Bundestag diskutiert im Rahmen einer sogenannten Orientierungsdebatte ein weiteres Mal über die gesetzliche Regelung der Sterbehilfe. Drei Gruppen von Abgeordneten haben sich fraktionsübergreifend zusammengefunden, um Vorschläge zu einem entsprechenden Gesetz zu erarbeiten, und das Bundesgesundheitsministerium hat einen Diskussionsentwurf zum Thema vorgelegt.

Anlass dieser erneuten Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Februar 2020, welches das 2015 beschlossene Verbot der „geschäftsmäßigen“, also wiederholten, Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärte. Das BVerfG erklärte das Recht, das eigene Leben zu beenden, zu einem Teil und Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts und verbot Regelungen, die dieses grundsätzlich beschränken oder praktisch aushebeln.

Das BVerfG betont, dass die Entscheidung zur Beendigung des eigenen Lebens aus einem dauerhaften und frei von Beeinflussung oder Druck entstandenen Willen gefällt und suizidwilligen Personen ausführliche und ergebnisoffene Beratung angeboten werden muss. Die letztliche Entscheidung ist aber zu respektieren und ihre Umsetzung zu ermöglichen, und dies nicht nur für unheilbar erkrankte Menschen.

Damit hat sich das BVerfG in einer Auseinandersetzung positioniert, die seit vielen Jahren das Land beschäftigt, und deutlich die Stimmen bestärkt, die für eine Liberalisierung der Sterbehilfe eintreten, wie sie in anderen Ländern bzw. US-Bundesstaaten bereits seit Langem Stand der Gesetzgebung ist. Hierzulande kämpfen derweil immer wieder Menschen jahrelang darum, ihr Leben, das sie nicht mehr als lebenswert empfinden, beenden zu können. Da dies rechtlich und praktisch nicht möglich ist, weichen sie oft auf unsichere oder schmerzhafte Methoden der Selbsttötung aus oder suchen in Nachbarländern wie der Schweiz oder den Niederlanden Hilfe.

Die Debatte um die Sterbehilfe ist natürlich auch deshalb so schwierig und langwierig, weil sie existentielle und ethische Fragen berührt. Gesetzliche Regelungen und die gesellschaftliche Praxis, die sie ermöglichen, müssen jeglichen Missbrauch verhindern und vermeiden. Ärztinnen und Ärzte, Verwandte und andere Beteiligte müssen rechtliche Sicherheit erhalten, ihre Einflussmöglichkeiten aber müssen begrenzt bleiben. Grundsätzlich stellt sich die Frage: Gibt es einen rationalen Suizid, oder muss davon ausgegangen werden, dass jeder Wunsch zu sterben auf eine psychische Erkrankung oder eine akute Krise zurückzuführen ist, die beigelegt oder behandelt werden könnte?

Deshalb kommt der Suizid-Prävention eine wichtige Rolle in der Debatte zu: Einem Sterben in Würde und Selbstbestimmung muss ein ebensolches Leben vorangehen. Niemand soll sich aus reiner Verzweiflung das Leben nehmen wollen, wenn Staat und Gesellschaft die Möglichkeit und die Aufgabe haben, zu helfen und die Würde des Menschen zu schützen, ein Leben lang und bis zu dessen Ende.

Weil die zu entscheidenden gesetzlichen Regelungen so grundlegende Fragen angehen und unser Verhältnis zu Leben und Sterben, Selbstbestimmung und gemeinschaftlicher Verantwortung betreffen, werden die Fraktionen ihren Abgeordneten bei der Abstimmung über die unterschiedlichen Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe keine Empfehlungen erteilen. Kaum ein anderes Thema verlangt so sehr nach einer Gewissensentscheidung.