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Die Linke klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Sondersitzung des alten Bundestages

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Die Linke im Bundestag hat beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Der Grund: Die Bundestagspräsidentin hat auf Druck der CDU/CSU und SPD den alten Bundestag (20. Deutscher Bundestag) zu einer Sondersitzung einberufen, um noch schnell das Grundgesetz zu ändern.

Das alles geschieht, obwohl die Wahl zum neuen Bundestag (21. Deutscher Bundestag) bereits abgeschlossen ist und die Konstituierung des neuen Bundestages rechtlich möglich und geboten wäre. Es kann der Eindruck gewonnen werden, dass die mögliche neue Regierung mit den Wahlergebnissen vom 23. Februar sehr unglücklich ist. Unser Prozessbevollmächtigter Prof. Andreas Fischer-Lescano hat die Klage im Namen der Vor-Fraktion Die Linke im 21. Deutschen Bundestag sowie der neuen Abgeordneten Ines Schwerdtner und Jan van Aken eingereicht. Wir sehen darin eine Verletzung unserer Mitwirkungsrechte an der Gesetzgebung und unseres Rechtes auf die volle Ausschöpfung der neuen Wahlperiode.

Warum ist die Sondersitzung problematisch?

Die Wahlberechtigten haben am 23. Februar gewählt. Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige amtliche Wahlergebnis der Bundestagswahl voraussichtlich am 14. März 2025 in einer öffentlichen Sitzung im Deutschen Bundestag feststellen und bekannt geben. Die neuen Abgeordneten sind gewählt, die Fraktionen haben sich bereits organisiert und der neue Bundestag ist bereit, seine Arbeit aufzunehmen. Trotzdem hält die Bundestagspräsidentin am alten Bundestag fest und lässt diesen sogar noch eine Grundgesetzänderung beschließen – obwohl dies Aufgabe des neuen Bundestages wäre.

Das bedeutet:

  • Die politische Verantwortung und Gestaltungsmacht des neuen Bundestages wird durch den alten Bundestag blockiert.
  • Das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in demokratische Abläufe wird untergraben.

Unser Eilantrag: Schluss mit der Blockade!

Wir haben zusätzlich einen Eilantrag gestellt, um die Bundestagspräsidentin zu verpflichten, den alten Bundestag nach Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses nicht mehr einzuberufen. Wenn der Antrag Erfolg hat, würde das geplante Gesetzgebungsverfahren gestoppt – und der neue Bundestag könnte die politischen Entscheidungen treffen, die ihm als gewähltem Organ zustehen.

Wir bleiben dabei: Der Wille der Wählerinnen und Wähler muss respektiert werden! Sobald der neue Bundestag arbeitsfähig ist, darf der alte Bundestag nicht mehr aktiv werden. Wir setzen uns dafür ein, dass demokratische Regeln und die Verfassung eingehalten werden.