Mehr Demokratie im Betrieb! Die einzelnen Beschäftigten sollen im Betrieb und bei den Entscheidungen des Betriebsrates mehr zu sagen haben. Darum geht es im dritten Teil unseres Mitbestimmungskonzepts, dessen Langfassung hier als PDF heruntergeladen werden kann.
Die eigentliche Machtressource von Betriebsräten und Gewerkschaften ist die Mobilisierung. der Beschäftigten. Damit Betriebsräte sich wirksam in die strategische Unternehmensführung einmischen und an die Gestaltung von Produktionskonzepten wagen können, müssen sie durch Beteiligung und Mitentscheidung „von unten“, also von den einzelnen Beschäftigten gestärkt werden. Außerdem haben Beschäftigte auch zunehmend den Anspruch, sich selbst zu vertreten und einzubringen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sind nicht die Rechte des Gremiums, sondern die Rechte der gesamten Belegschaft.
Damit dieses demokratische Prinzip stärker zur Geltung kommt, sollen die einzelnen Beschäftigten stärker an den sie betreffenden Entscheidungen teilhaben. Dazu muss die Betriebsversammlung als Forum der gesamten Belegschaft ein Ort der betriebspolitischen Aussprache und Meinungsbildung werden. Je enger die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Belegschaft ist, desto eher wird der Betriebsrat sich gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen können.
Wir wollen, dass 15 statt bisher 25 Prozent der Belegschaft eine Betriebsversammlung einberufen können. Solche von der Belegschaft einberufene Veranstaltungen sollen (zwei Mal pro Jahr) auch während der Arbeitszeit stattfinden können. Die Betriebsversammlung soll dem Betriebsrat Vorgaben machen dürfen, von denen er nur aus wichtigen Gründen abweichen kann. Wenn die Arbeitsbedingungen verschlechtert werden, soll vorher immer ein Beschluss auf der Betriebsversammlung gefasst werden müssen. Gleichzeitig kann der Betriebsrat seinerseits die Betriebsversammlung auffordern, zu bestimmten Themen Beschlüsse zu fassen und so sein Vorgehen absichern. Auch wollen wir dem Betriebsrat ermöglichen, sachverständige Kolleg*innen als nicht-stimmberechtigte Mitglieder in Ausschüsse zu berufen. Sie erwerben dadurch einen Schulungs- und Freistellungsanspruch sowie einen außerordentlichen Kündigungsschutz. Darüber hinaus sollen Arbeitsgruppen zu Institutionen werden, die die Arbeit des Betriebsrats inhaltlich begleiten.
Außerdem sollen die Kontaktmöglichkeiten mit dem Betriebsrat leichter werden und diese Aufgabe im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden. Und alle Beschäftigten sollen das Recht bekommen, sich monatlich zwei Stunden während der Arbeitszeit mit anderen Kolleg*innen zu betriebspolitischen Fragen zu besprechen. Sie haben damit Raum, die Rundschreiben des Betriebsrats zu lesen, die Betriebsversammlungen vorzubereiten und eigene Positionen und Initiativen zu entwickeln.
Auch soll das Gestaltungsrecht des Betriebsrates mit Blick auf den Arbeitsschutz und den Datenschutz der einzelnen Beschäftigten gestärkt werden, denn einzelne Beschäftigte können Versäumnisse in diesen Fragen kaum alleine durchsetzen: Wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass Leben und Gesundheit oder Persönlichkeits- und Datenschutzrechte von Beschäftigten an bestimmten Arbeitsplätzen gefährdet sind, soll der Betriebsrat deswegen einseitig entscheiden dürfen, dass dort solange nicht mehr gearbeitet wird, bis diese Gefährdungen behoben sind.
Und nicht zuletzt sollen 50 Prozent der Belegschaft die Einleitung von Neuwahlen fordern können. Bisher gibt es dafür kein geregeltes Verfahren.