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70 Jahre Grundgesetz: 25 Jahre Gleichberechtigung als Staatsauftrag und noch lange keine Gleichheit

Archiv Linksfraktion - Im Wortlaut von Cornelia Möhring,

Von Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
 

Der 1949 im Artikel 3 verankerte Gleichheitsgrundsatz besagt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. 1994 wurde der zweite Satz dieses Artikels um den wichtigen Zusatz ergänzt, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt. Im Kern ist dieser Zusatz ein Eingeständnis, dass in den 45 Jahren zuvor ein permanenter Verfassungsbruch geduldet wurde. Denn: Frauen und Männer waren eben nicht gleichberechtigt. Und sind es bis heute nicht.

Gleichheit vor dem Gesetz heißt noch lange keine gesellschaftliche Gleichheit. Und es stellt sich die Frage, ob diese überhaupt mit einem Wirtschaftssystem erreicht werden kann, das im Kern auf Spaltungen basiert, Menschen zueinander in Konkurrenz setzt und somit eigentlich das Versprechen der französischen Revolution auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität verunmöglicht.

Gleichberechtigung muss sich im Alltag beweisen

Eine dieser Spaltungen ist die entlang von Geschlecht. Für Unternehmen ist es höchst profitabel, dass es Geschlechterungleichheit gibt: 21 Prozent Lohneinsparungen für sie sind kein Pappenstiel. Und es ist noch immer höchst praktisch, dass ein großer Teil der Arbeit, aus der sich schlecht Profit schlagen lässt, unbezahlt Frauen zugewiesen wird: Kinder betreuen, alte Menschen pflegen, sich um andere kümmern. Wo diese Arbeiten nach Profitinteressen organisiert werden, zeigt sich schnell, dass das, was eigentlich im Zentrum von allem stehen sollte, zuerst leidet: die Bedürfnisse von Menschen gut ver- und umsorgt zu werden. In Krankenhäusern zum Beispiel ist spätestens seit Einführung der Fallpauschalen und der Privatisierungswelle eben nicht zentrales Ziel, Menschen menschenwürdig gesund zu machen, sondern schwarze Zahlen zu schreiben.

70 Jahre Grundgesetz heißt eben auch über noch mehr Jahre Kapitalismus zu sprechen. Denn für die Verwirklichung von Rechten ist das Recht an sich nur die allererste Bedingung. Wie wir als Gesellschaft die Herstellung notwendiger Produkte und den Zugang zu diesen organisieren, wie wir soziale Beziehungen gestalten, wie wir Reichtum und Arbeit verteilen und vor allem welche Arbeit wir als gesellschaftlich notwendig begreifen und welche nicht – das wirkt sich darauf aus, ob Menschen nicht nur vor dem Gesetz gleichberechtigt sind, sondern auch im Alltag gleichermaßen ein gutes Leben haben.

Elementare Fragen des Daseins dem Markt entziehen

Das Grundgesetz schreibt kein Wirtschaftssystem fest. Gut, dass aktuell unter dem Stichwort Vergesellschaftung wieder angefangen wird, zu diskutieren, ob das derzeitige wirklich alternativlos ist. Dem Anspruch des zweiten Satzes aus Artikel 3 des Grundgesetzes würden wir ein erhebliches Stück näher kommen, wenn wir die elementaren Fragen des Daseins – Sorge, Pflege und Betreuung – dem Markt entziehen würden und wieder auf ihren eigentlichen Zweck ausrichten würden: auf unsere Bedürfnisse.

Mit den Milliarden der Reichen könnten wir die öffentliche Daseinsvorsorge stärken, könnten gute Pflege für alle zugänglich machen, günstigen Wohnraum schaffen. Damit verschwindet Sexismus nicht – keine Frage. Aber wenn die oberste politische Maxime wäre, ein gutes und sicheres Leben für alle zu schaffen anstatt vor allem Unternehmen Profite zu sichern, wäre sehr viel mehr möglich – Gleichberechtigung könnte tatsächlich einmal verwirklicht werden.