Hintergründe zum Petitionsrecht
Petitionsrecht ist Grundrecht
Das Petitionsrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes erlaubt es Jedermann, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Mit Jedermann ist gemeint, dass es egal ist, welchen Alters, welchen Geschlechts und welcher Herkunft der Mensch ist, der die Bitte oder Beschwerde vorträgt.
Wichtig ist dabei, dass das Petitionsrecht entgegen seiner Herkunft kein Gnadenrecht mehr ist und dass die Menschen keine Bittsteller mehr sind. Das Petitionsrecht ist vielmehr ein Grundrecht. Grundrechte sind Schutz- und Abwehrrechte der Menschen im Verhältnis der Bürger zum Staat. Alle Grundrechte sind durch die deutsche Verfassung in Artikel 1 Abs. 3 und Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz auf ewig garantiert. Die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht und nicht nur unverbindliche Programmsätze. Sie binden jede Form staatlicher Gewalt unmittelbar, dauerhaft und einklagbar. Damit liegt heute kein bloßes Gnadenrecht der Obrigkeit mehr vor.
Petitionen an den Deutschen Bundestag
Bitten und Beschwerden können nach Artikel 17 des Grundgesetzes auch beim Deutschen Bundestag vorgebracht werden. Das Parlament hat u.a. die beiden Aufgaben, Gesetze zu erlassen oder zu ändern und die Exekutive, vertreten durch die Bundesregierung zu kontrollieren. In diesem Sinne können mit Petitionen an den Deutschen Bundestag Bitten und Beschwerden zur Bundesgesetzgebung vorgetragen oder Probleme mit Behörden und Einrichtungen, die der Bundesaufsicht unterstehen, vorgebracht werden. Petitionen sind thematisch vielfältig. Sie können von Problemen mit den Hartz IV-Gesetzen; Migrations-und Asylfragen, Zuzahlung bei Heil- und Hilfsmitteln, Tierschutz bis hin zu Bundeswehreinsätzen gehen.
Petitionen an Ministerien
Als zuständige Stelle kann Jedermann zwar auch direkt an die Ministerien schreiben. Allerdings wird dem Petitionsausschuss des Bundestages, unseren Mitgliedern dort und dem Bundestag insgesamt nicht darüber berichtet, wie und mit welchem Ergebnis diese Petitionen bei den Ministerien beantwortet werden.
Petitionen auf privaten Plattformen
In Ausübung der Meinungsfreiheit gibt es viele Kampagnen und Mitzeichnungen auf privatrechtlich organisierten Foren, die zahlreich im Internet angeboten und beworben werden. Für diese privatrechtlich organisierten Aufrufe bestehen rechtlich kein Bearbeitungsanspruch, kein Grundrechtsschutz und dort auch keine Zuständigkeit wie beim Gesetzgeber für die Kontrolle von Rechtsnormen und Verwaltungshandeln. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat noch keine Regelung gefunden, ob und wie solche privatrechtlichen Kampagnen als Petitionen anerkannt oder in die Bearbeitung übernommen werden können. Es verbleibt beim Jedermannsrecht, sich direkt an den Petitionsausschuss zu wenden.
Schranken des Petitionsrechts
Das Grundrecht der Petition endet dort, wo auch der Deutsche Bundestag seine Schranken findet. So kann z.B. aufgrund der Gewaltenteilung das Parlament keine Kontrolle über die Rechtsprechung der Gerichte ausüben. Die Richter sind nach Artikel 97 Grundgesetz unabhängig und nur den Gesetzen unterworfen. Deshalb sind Petitionen gegen Gerichtsurteile nicht möglich.
So befasst sich der Deutsche Bundestag mit Petitionen
Für die Befassung mit den an den Bundestag gerichteten Petitionen gibt es einen Petitionsausschuss, der derzeit aus 31 Abgeordneten besteht.
Auch zwei Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE arbeiten in diesem Ausschuss.
Die mit den Petitionen an das Parlament herangetragenen Bitten und Beschwerden sind wichtig, weil sie den Abgeordneten verdeutlichen, wie die von ihnen beschlossenen Gesetze bei den Betroffenen verstanden und akzeptiert werden. Durch die Petitionen erfahren die Abgeordneten auch, wie die öffentliche Verwaltung den Bürgern, Einwohnern, Mitmenschen gegenüber arbeitet und was geändert, konkretisiert oder besser überprüft werden muss. In Einzelfällen kann auf diesem Wege versucht werden, Abhilfe bei höchstpersönlichen Notlagen zu schaffen.
Den linken Abgeordneten ist es dabei besonders wichtig, dass der Prozess der Bearbeitung einer Petition möglichst transparent und nachvollziehbar erfolgt. So können Petitionen auch einen Beitrag zur Kommunikation zwischen Politikern und Bürgern leisten und zur Befriedung beitragen.