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Petitionen

Grundrecht nutzen, aktiv werden

Das Petitionsrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes erlaubt es jedem, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Mit "jedem" ist gemeint, dass es egal ist, welchen Alters, welchen Geschlechts und welcher Herkunft der Mensch ist, der die Bitte oder Beschwerde vorträgt. Bitten und Beschwerden können nach Artikel 17 des Grundgesetzes auch beim Deutschen Bundestag vorgebracht werden. Petitionen sind thematisch vielfältig. Sie können von Problemen mit den Hartz-IV-Gesetzen, Migrations- und Asylfragen, Zuzahlung bei Heil- und Hilfsmitteln, Tierschutz bis hin zu Bundeswehreinsätzen gehen.

Für die Befassung mit den an den Bundestag gerichteten Petitionen gibt es einen Petitionsausschuss, der derzeit aus 31 Abgeordneten besteht. Auch zwei Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE arbeiten in diesem Ausschuss: Ina Latendorf und Sören Pellmann. Ihnen ist es dabei besonders wichtig, dass der Prozess der Bearbeitung einer Petition möglichst transparent und nachvollziehbar erfolgt. So können Petitionen auch einen Beitrag zur Kommunikation zwischen Politikern und Bürgern leisten und zur Befriedung beitragen.

Erfahren Sie hier mehr über Petitionen und wie man sie einreicht

Tagung der Mitglieder der Petitionsausschüsse

Petitionen zeigen, wo der Schuh drückt!

Mit Petitionen können die Bürgerinnen und Bürger die Politik mitgestalten. Die Petitionsausschüsse sind daher besonders nah an den Sorgen und Problemen der Menschen dran. Beim Treffen der Mitglieder in Landtagen und im Bundestag stand im Mittelpunkt der Diskussion auch, wie das Petitionsverfahren transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden kann. Mehr

 

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Petitionsrecht

Erfahren Sie hier mehr über die Hintergründe des Petitionsrechts. Mehr

FAQ

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Petitionen. Mehr

Abgeordnete

Lernen Sie unsere Abgeordneten kennen, die im Petitionsausschuss für Sie aktiv sind. Mehr