Im Urheberrecht gilt: Die Urheberin oder der Urheber soll frei entscheiden können, in welcher Weise sein Werk von wem genutzt werden darf. Zwar ist das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht übertragbar. Die wirtschaftlich relevanten Verwertungsrechte jedoch können jederzeit vertraglich Dritten eingeräumt werden. Medienunternehmen lassen sich deshalb von Autoren, Komponisten oder Journalisten oft exklusive Rechte für die wirtschaftliche Auswertung einräumen.
Auch im Wissenschaftsbereich ist das üblich. Doch während der Autor eines Buchs normalerweise wenig Interesse an mehreren Parallelausgaben hat, stellt sich die Lage für die Verfasser*innen von Aufsätzen und Abhandlungen anders dar. Diese erscheinen meist in Fachzeitschriften und haben einen hohen Aktualitätswert. Nicht nur der Autor hat deshalb ein Interesse daran, dass seine Arbeit möglichst leicht zugänglich ist, sondern auch die wissenschaftliche Community. Eine schnelle Verbreitung neuer Ideen ist für die Weiterentwicklung der Wissenschaft von großer Bedeutung.
Normalerweise kann der Autor dazu beitragen, indem er den Text beispielsweise auf seiner eigenen Homepage veröffentlicht oder ihn einer Datenbank seiner Universität anvertraut. Hat er jedoch seine Rechte exklusiv an einen Verlag abgetreten, darf er dies in der Regel nicht mehr. Die Verlage untersagen die Zweitveröffentlichung, weil sie fürchten, so weniger Zeitschriften zu verkaufen.
Der wissenschaftliche Austausch wird dadurch erheblich behindert. Deshalb setzt DIE LINKE sich für ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht ein. Das bedeutet: Der Autor sollte jederzeit das Recht haben, seinen Text nach der Erstveröffentlichung erneut zu publizieren, ob nun auf der eigenen Homepage oder andernorts. Gegenteilige Abmachungen in Verträgen sollten unwirksam sein.
Ebenso fordert DIE LINKE, dass dieses Zweitveröffentlichungsrecht nicht nur für Veröffentlichungen gelten darf, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung sowie in institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen entstanden sind. Es muss ebenfalls für Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen gelten, die aus der Grundfinanzierung der Hochschulen entstanden sind.
Darüber hinaus schlägt DIE LINKE vor, dass eine Sperrfrist für die Zweitveröffentlichung keineswegs länger als ein halbes Jahr dauern sollte. Sie will sicherstellen, dass die Zweitveröffentlichung formatgleich möglich wird, also mit denselben originalen Seitenzahlen. Auch eine Einschränkung auf nicht-gewerbliche Zwecke wird von der LINKEN als unbegründet abgelehnt.
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