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Volksgesetzgebung

Themenpapiere der Gruppe

Bei einer Volksgesetzgebung entscheidet das Volk über Gesetze und Verfassung. Damit können nicht nur die Bundesregierung, die Fraktionen des Bundestages und der Bundesrat Gesetzesinitiativen formulieren, einbringen und ändern. Durch eine Volksgesetzgebung würden diese Rechte auch den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam durch eine Volksinitiative zustehen. Die Volksgesetzgebung ist ein Ausdruck der direkten Demokratie und wird bereits in vielen Staaten (den meisten EU-Staaten) und deutschen Bundesländern erfolgreich praktiziert.

Es ist daher an Deutschland, das Lehrstück an Demokratieentwicklung anzunehmen. In Meinungsumfragen äußern konstant zwischen 70 und 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, dass sie bei wichtigen Zukunftsfragen mitbestimmen wollen. Sie wollen nicht länger zu einer Zuschauerdemokratie verdammt sein und nur alle vier Jahre ein Kreuzchen machen dürfen.

Volksgesetzgebung heißt deshalb für DIE LINKE: das Recht der Bürgerinnen und Bürger sich an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Die Fraktion will weg von einer Zuschauerdemokratie hin zu einer Kultur der Beteiligung und des Dialogs. Denn nur wo sich Bürgerinnen und Bürger einbringen, wo sie mitreden und mitentscheiden können, kann eine Demokratie auf Dauer funktionieren. 

Für DIE LINKE ist es nicht hinnehmbar, dass in der derzeit herrschenden deutschen parlamentarischen Demokratie der Willen des Volkes nicht zählt und sich die gewählten Volksvertreter gegen die Mehrheit der Bevölkerung durchsetzen können. Als Beispiel genannt seien die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre oder die Zustimmung zu Kriegseinsätzen Deutschlands.

Daher fordert DIE LINKE, auch auf Bundesebene eine dreistufige Volksgesetzgebung zuzulassen. Diese würde aus drei gestaffelten Schritten, beginnend mit der Volksinitiative, gefolgt vom Volksbegehren und abschließend dem Volksentscheid, bestehen. DIE LINKE hat hierzu - wie auch schon in den vergangenen Legislaturperioden die PDS - einen eigenen Gesetzesentwurf eingebracht. Die Grundforderungen darin sind:

  • Gesetzesvorlagen und Gegenstände der politischen Willensbildung können durch eine Volksinitiative von 100.000 Wahlberechtigten beim Deutschen Bundestag eingereicht werden.
  • Für den 2. Schritt - dem Volksbegehren - bedarf es einer Zustimmung von 1 Million Wahlberechtigten innerhalb von 6 Monaten (2 Millionen bei Grundgesetzänderung).
  • Entspricht der Deutsche Bundestag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Volksbegehren, so findet ein Volksentscheid statt, über den die Bürgerinnen und Bürger abstimmen und der bei Erfolg, dass heißt Mehrheit der abgegebenen Stimmen, auch für den Bundestag bindend ist.

Darüber hinaus will DIE LINKE, dass die Fraktionen an ihre Wahlversprechungen gebunden werden. Um das umzusetzen, fordert die Fraktion, dass die sich um den Bundestag bewerbende Parteien verpflichtet sind, eine Sachfrage zur Abstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger am Wahltermin vorzuschlagen, an die der gewählte Bundestag für seine Wahlperiode gebunden ist.

Die Bürgerbeteiligung darf nicht in Deutschland aufhören. Auch auf europäischer und internationaler Ebene sind die Volksmassen zu hören und zu beteiligen. Denn Deutschland ist kein Planet irgendwo unabhängig kreisend im Weltall. Deutschland gehört einem Ganzen an, das wechselseitig beeinflusst. Daher DIE LINKE z.B. auch einen Volksentscheid über die Europäische Verfassung, durchgeführt an einem Tag in allen europäischen Staaten.